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Als Konzessionsvertrag wird ein Vertragsverhältnis bezeichnet, das zwischen Gebietskörperschaften und Versorgungsunternehmen besteht.
Verträge über Konzessionen werden hinsichtlich der Nutzung öffentlicher Straßen, Wege, Plätze und sonstiger Verkehrsflächen zum Zweck der Versorgung mit Energie (Gas, Elektrizität, Fernwärme, Fernkälte) oder Wasser auf kommunaler Ebene geschlossen.
Die Gemeinde erhält im Gegenzug für die Gewährung des Leitungsrechts und des Verzichts auf eigene Durchführung der öffentlichen Versorgung die Konzessionsabgabe, die den Gegenwert für die Belastung der öffentlichen Flächen darstellt. Die Gemeinde erhält also Geld von den Versorgungsunternehmen.
Der Sachbereich Tiefbau und Straßenunterhaltung überwacht diese Verträge und auch die damit verbundenen Zahlungseingänge.
André Schruff Zimmer 102Tel. +49 (0) 38393 / 374-60E-Mail
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