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Im Straßenverzeichnis, oder auch Straßenbestandsverzeichnis, sind die zum öffentlichen Verkehrsraum gehörenden Flurstücke gesondert nach Straßenklassen und Straßenkategorien dokumentiert.
Ebenfalls enthalten sind die Widmungsbeschränkungen, die Straßenlängen und weitere Straßendaten.
Änderungen des Straßenbestandes werden durch einen Verwaltungsakt vorgenommen. Die Aufnahme neuer Straßenabschnitte wird durch ein Widmungsverfahren und der Wegfall entbehrlicher Straßenabschnitte durch ein Einziehungsverfahren geregelt. Ebenso können Straßen in ihrer Funktion verändert werden, dies wird in einem Umstufungsverfahren durchgeführt. Die Straßenfunktionen (z.B. Anlieger-, Hauptverkehrs- oder Innerortsstraße) sind vor allem von Bedeutung, wenn es um die Heranziehung der Straßenausbaubeiträge geht, da sich die Kalkulationsgrundlage dementsprechend verändert.
Das Straßenverzeichnis bildet die Grundlage für die Erarbeitung von Konzepten zu Neubau-, Sanierungs- und Unterhaltungsmaßnahmen von Straßen, Wegen, Plätzen und Straßenentwässerung einschl. Verkehrsraumaufteilung, Bestimmung der Belastungsklassen sowie deren Kalkulationen.
Darüber hinaus wird eine elektronische Straßendatenbank erarbeitet. Außer den bereits genannten Daten soll diese zukünftig auch Angaben zu Abmessungen, Deckschichtarten, Straßenbegleitgrün, Straßenzustand sowie geplante und realisierte Ausbau- und Unterhaltungsmaßnahmen beinhalten.
André Schruff Zimmer 102Tel. +49 (0) 38393 / 374-60E-Mail
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