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Grünplanung I Umwelt
Beseitigung von toten Tieren

Wer totes Wild findet, sollte den örtlichen Jagdausübungsberechtigten (in der Regel der Jagdpächter oder Eigenjagdbesitzer) benachrichtigen.

Ist dieser nicht bekannt oder zu erreichen, kann der Landkreis Vorpommern-Rügen als untere Jagd- und Veterinärbehörde (Telefon: 115) oder die nächste Polizeidienststelle (Telefon: 110) informiert werden.

Haustiere

Tote Haustiere müssen ordnungsgemäß entsorgt werden, sie gehören auf keinen Fall in die Biotonne oder auf den Kompost.

Wenn Sie über ein eigenes Grundstück verfügen und dieses nicht in einem Wassereinzugsgebiet liegt, dürfen Sie Ihr Heimtier auch auf Ihrem Grundstück vergraben. Der Tierkörper darf nicht in unmittelbarer Nähe öffentlicher Wege und Plätze vergraben werden. Er muss dabei von einer mindestens 50 cm dicken Erdschicht bedeckt sein. Tote Haustiere können auch einer ordnungsgemäßen Beseitigung in einem Spezialbetrieb zugeführt werden.

Sie haben ein totes Haustier gefunden? Befindet sich das Tier auf Ihrem eigenen Grundstück, haben Sie als Grundstückseigentümer das Tier zu entsorgen. Befindet sich das Tier im öffentlichen Verkehrsraum, wenden Sie sich bitte an uns.

Zuständige Stelle

Die rechtssichere Entsorgung übernimmt in Mecklenburg-Vorpommern
SecAnim GmbH
An der Landwehr in 17139 Malchin
Tel. 03994/20960

Kosten & Fristen

Wenn tote Haustiere in Spezialbetrieben entsorgt werden, fallen Kosten an, die von den Tierbesitzern zu tragen sind. Die Meldung an die SecAnim GmbH muss unverzüglich erfolgen.

Rechtsgrundlagen

Wegweiser

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Planen und Bauen
Gewerbeamt

Jasmunder Straße 11
18609 Ostseebad Binz

Sachbearbeiter

Michael Hansen
Zimmer 101
Tel. +49 (0) 38393 / 374-37
E-Mail

Dienstag:
09:00 – 12:00 & 13:00 – 17:00
Donnerstag:
09:00 – 12:00 & 13:00 – 16:00
sowie nach vorheriger Vereinbarung