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Grünplanung I Umwelt
Wildunfälle

Wer als Führer eines Kraftfahrzeuges Schalenwild angefahren oder überfahren hat, muss dies dem Jagdausübungsberechtigten oder der Polizei unverzüglich anzeigen.

Zu Wildunfällen mit Schalen- oder Haarwild kann es vor allem in den Monaten Oktober bis Januar (Brunftzeit) und April bis Juni (Revierkämpfe) kommen. Insbesondere in den Morgen- und Abendstunden sind Wildtiere sehr aktiv.

Zu Schalenwild zählen: Rehwild, Rotwild, Gamswild, Steinwild, Muffelwild, Schwarzwild, Damwild und Elchwild.

Zu Haarwild zählen: Murmeltiere, Hasen und Kaninchen, Luchsarten, Füchse und Marderartige, sowie Wildschweine, Wisente, Fischotter und Seehunde.

Rechtsgrundlagen

Zusätzliche Hinweise

Wenn Wild am Straßenrand erscheint, sollten Sie folgendermaßen vorgehen:

Bremsen, abblenden und hupen.

Denken Sie daran, dass Wildtiere meistens nicht allein unterwegs sind, häufig folgt ein Rudel.

Sollte ein Abbremsen nicht mehr möglich sein, auf keinen Fall ausweichen, sondern das Lenkrad gerade halten. Die Teilkaskoversicherung deckt den Schaden durch einen Zusammenstoß mit sogenanntem Haarwild wie Rehe, Wildschweine oder Füchse.

Wenn Sie mit einem Wildtier zusammengestoßen sind, sollten Sie folgendermaßen vorgehen:

  1. Schalten Sie die Warnblinkanlage ein und sichern Sie die Unfallstelle (Warndreieck usw.) und sich selbst (Warnweste).
  2. Wenn das Tier verletzt ist, halten Sie Abstand.
  3. Wenn das Tier tot ist, ziehen Sie es an den Wegrand. Nehmen Sie es auf keinen Fall mit, denn das gilt als Wilderei. Fassen Sie Füchse wegen der bestehenden Tollwutgefahr nur mit Handschuhen (z. B. Einmalhandschuhe aus dem Erste-Hilfe-Kasten) an.
  4. Informieren Sie die Polizei unter der Rufnummer 110. Diese wird dann den zuständigen Jäger verständigen.
  5. Sichern Sie für die Versicherung Beweise, wie Zeugen und Fotos. Belassen Sie eventuell anhaftende Haare am Unfallschaden.

Sollte die Polizei nicht kommen, fahren Sie zur nächsten Dienststelle und lassen Sie die Beweise sichern.

Wegweiser

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Jasmunder Straße 11
18609 Ostseebad Binz

Sachbearbeiterin

Karoline Eckardt
Zimmer 101
Tel. +49 (0) 38393 / 374-48
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Offizielle Sprechzeiten

Dienstag:
09:00 – 12:00 & 13:00 – 17:00
Donnerstag:
09:00 – 12:00 & 13:00 – 16:00
sowie nach vorheriger Vereinbarung