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Wer als Führer eines Kraftfahrzeuges Schalenwild angefahren oder überfahren hat, muss dies dem Jagdausübungsberechtigten oder der Polizei unverzüglich anzeigen.
Zu Wildunfällen mit Schalen- oder Haarwild kann es vor allem in den Monaten Oktober bis Januar (Brunftzeit) und April bis Juni (Revierkämpfe) kommen. Insbesondere in den Morgen- und Abendstunden sind Wildtiere sehr aktiv.
Zu Schalenwild zählen: Rehwild, Rotwild, Gamswild, Steinwild, Muffelwild, Schwarzwild, Damwild und Elchwild.
Zu Haarwild zählen: Murmeltiere, Hasen und Kaninchen, Luchsarten, Füchse und Marderartige, sowie Wildschweine, Wisente, Fischotter und Seehunde.
Wenn Wild am Straßenrand erscheint, sollten Sie folgendermaßen vorgehen:
Bremsen, abblenden und hupen.
Denken Sie daran, dass Wildtiere meistens nicht allein unterwegs sind, häufig folgt ein Rudel.
Sollte ein Abbremsen nicht mehr möglich sein, auf keinen Fall ausweichen, sondern das Lenkrad gerade halten. Die Teilkaskoversicherung deckt den Schaden durch einen Zusammenstoß mit sogenanntem Haarwild wie Rehe, Wildschweine oder Füchse.
Wenn Sie mit einem Wildtier zusammengestoßen sind, sollten Sie folgendermaßen vorgehen:
Sollte die Polizei nicht kommen, fahren Sie zur nächsten Dienststelle und lassen Sie die Beweise sichern.
Karoline EckardtZimmer 109Tel. +49 (0) 38393 / 374-48E-Mail
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