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Verkehrstechnik I Sondernutzungen
Arbeiten im Straßenraum

Wird aufgrund einer geplanten Maßnahme (z. B. Aufgrabungen an oder in der Straße, Straßenbau, Arbeiten im Seitenraum, Aufstellung eines Gerüstes, Aufstellung eines Containers auf der Straße, Ausbau einer Grundstückszufahrt usw.) die Nutzung von öffentlichen Flächen notwendig und wirken sich diese auf den Straßenverkehr aus, muss diese Maßnahme verkehrlich gesichert werden.

Vor Beginn der Arbeiten müssen Unternehmen von der zuständigen Behörde Anordnungen darüber einholen, wie die Arbeitsstelle
1. abzusperren
2. zu kennzeichnen und
3. wie der Verkehr zu beschränken, zu regeln und zu leiten ist.

Gebühr

  • Baugebührenverordnung des Landes Mecklenburg-Vorpommern:
  • Die Gebührenhöhe richtet sich nach Art und Umfang der zu erteilenden Anordnung. Die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr legt hierfür in der Anlage zu § 1 – Gebührentarif für Maßnahmen im Straßenverkehr einen Rahmen von 10,20 Euro – 767,00 Euro fest.

Bearbeitungszeit

  • Der Antrag ist rechtzeitig, mindestens 2 Wochen vorab zu stellen. Die Bearbeitungszeit richtet sich u.a. auch nach dem Prüfungsumfang zur Genehmigung.

Erforderliche Unterlagen

  • schriftlicher Antrag (siehe Antragsformular)
  • Verkehrszeichenplan, entweder Regelplan der Arbeitsstellen an Straßen (RSA) oder individuell
  • eventuell Umleitungsplan
  • Zustimmung des Straßeneigentümers (Straßenbaulastträgers)

Zusätzliche Hinweise

  • Welche verkehrlichen Maßnahmen zur Sicherung der Arbeitsstelle erforderlich sind, ist immer im Einzelfall zu prüfen. Dem Bauunternehmen und der Straßenverkehrsbehörde stehen dabei die Richtlinien zur Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA) zur Verfügung sowie Regelpläne für alle möglichen Sicherungsmaßnahmen.
  • Zudem ist abzuklären, ob und in welcher Forn der Eigentümer der Straße der beabsichtigten Maßnahme zustimmt, gegebenenfalls ist hier eine Sondernutzungserlaubnis notwendig.

Rechtsgrundlagen

Wegweiser

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Planen und Bauen
Verkehrstechnik & Sondernutzungen

Jasmunder Straße 11
18609 Ostseebad Binz

Sachbearbeiter

Matthias Preuß
Zimmer 106
Tel. +49 (0) 38393 / 374-35
E-Mail

Offizielle Sprechzeiten

Dienstag:
09:00 – 12:00 & 13:00 – 17:00
Donnerstag:
09:00 – 12:00 & 13:00 – 16:00
sowie nach vorheriger Vereinbarung