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Wird aufgrund einer geplanten Maßnahme (z. B. Aufgrabungen an oder in der Straße, Straßenbau, Arbeiten im Seitenraum, Aufstellung eines Gerüstes, Aufstellung eines Containers auf der Straße, Ausbau einer Grundstückszufahrt usw.) die Nutzung von öffentlichen Flächen notwendig und wirken sich diese auf den Straßenverkehr aus, muss diese Maßnahme verkehrlich gesichert werden. Vor Beginn der Arbeiten müssen Unternehmen von der zuständigen Behörde Anordnungen darüber einholen, wie die Arbeitsstelle 1. abzusperren 2. zu kennzeichnen und3. wie der Verkehr zu beschränken, zu regeln und zu leiten ist.
Matthias PreußZimmer 106Tel. +49 (0) 38393 / 374-35E-Mail
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