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Verkehrstechnik I Sondernutzungen
Containeraufstellung

Soll im Zuge einer Baustelle oder auch einer Wohnungsräumung ein Schuttcontainer auf der Straße aufgestellt werden, ist hierfür eine Erlaubnis erforderlich (Sondernutzungserlaubnis).

Gebühr

  • Die Höhe der Gebühr richtet sich nach Art und Umfang der beantragten Nutzung. Als Grundlage dient dabei die örtliche Gebührensatzung für Sondernutzungen.

Bearbeitungszeit

  • Der Antrag ist rechtzeitig, mindestens 2 Wochen vorab zu stellen. Die Bearbeitungszeit richtet sich u.a. auch nach dem Prüfungsumfang zur Genehmigung.

Erforderliche Unterlagen

  • schriftlicher Antrag (siehe Antragsformular)
  • Zustimmung des Straßeneigentümers (Straßenbaulastträgers)

Zusätzliche Hinweise

  • Welche verkehrlichen Maßnahmen zur Sicherung der Maßnahme erforderlich, ist nicht selten auch eine Verkehrsrechtliche Anordnung zur verkehrlichen Sicherung erforderlich (§ 45 Abs. 6 Straßenverkehrsordnung (StVO)).

Rechtsgrundlagen

Wegweiser

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Planen und Bauen
Verkehrstechnik & Sondernutzungen

Jasmunder Straße 11
18609 Ostseebad Binz

Sachbearbeiter

Matthias Preuß
Zimmer 106
Tel. +49 (0) 38393 / 374-35
E-Mail

Offizielle Sprechzeiten

Dienstag:
09:00 – 12:00 & 13:00 – 17:00
Donnerstag:
09:00 – 12:00 & 13:00 – 16:00
sowie nach vorheriger Vereinbarung