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Verkehrstechnik I Sondernutzungen
Grundstückszufahrt Genehmigung

Soll im Zuge einer Grundstücksgestaltung eine Zufahrt angelegt oder eine vorhandene Zufahrt geändert werden, benötigen Sie hierzu eine Erlaubnis des Eigentümers (Straßenbaulastträgers) der Straße an dem die Zufahrt grenzt.

Gebühr

  • Die Höhe der Gebühr richtet sich nach Art und Umfang der beantragten Nutzung. Als Grundlage dient dabei u.a.- auch die örtliche Gebührensatzung für Sondernutzungen.

Bearbeitungszeit

  • Der Antrag ist rechtzeitig, mindestens 2 Wochen vorab zu stellen. Die Bearbeitungszeit richtet sich u.a. auch nach dem Prüfungsumfang zur Genehmigung.

Erforderliche Unterlagen

  • schriftlicher Antrag (siehe Antragsformular)
  • Zustimmung des Straßeneigentümers (Straßenbaulastträgers)

Zusätzliche Hinweise

  • Wenn die Zufahrt an einer öffentlichen Straße angrenzt, ist es im Regelfall erforderlich, für die Bauarbeiten im öffentlichen Verkehrsraum eine Verkehrsrechtliche Anordnung zur verkehrlichen Sicherung einzuholen. (§ 45 Abs. 6 Straßenverkehrsordnung (StVO)).

Rechtsgrundlagen

Wegweiser

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Planen und Bauen
Verkehrstechnik & Sondernutzungen

Jasmunder Straße 11
18609 Ostseebad Binz

Sachbearbeiter

Matthias Preuß
Zimmer 106
Tel. +49 (0) 38393 / 374-35
E-Mail

Offizielle Sprechzeiten

Dienstag:
09:00 – 12:00 & 13:00 – 17:00
Donnerstag:
09:00 – 12:00 & 13:00 – 16:00
sowie nach vorheriger Vereinbarung