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Soll im Zuge einer Grundstücksgestaltung eine Zufahrt angelegt oder eine vorhandene Zufahrt geändert werden, benötigen Sie hierzu eine Erlaubnis des Eigentümers (Straßenbaulastträgers) der Straße an dem die Zufahrt grenzt.
Matthias PreußZimmer 106Tel. +49 (0) 38393 / 374-35E-Mail
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