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Verkehrstechnik I Sondernutzungen
Parkerleichterungen

Für außerplanmäßige und eilbedürftige Reparaturdienstleistungen mit Kundendienstfahrzeug/  Werkstattwagen, bei denen die Unzumutbarkeit des weiter entfernt Parkens wegen der Dringlichkeit der Arbeiten bzw. des zum Einsatz kommenden schweren Gerätes gegeben ist, können auf Antrag allgemeine Befreiungen von der Straßenverkehrsordnung (StVO) zum Parken auf öffentlichen Straßen (Ausnahmegenehmigungen gemäß § 46 StVO) gestattet werden.

Gebühr

  • Für diese Ausnahmegenehmigungen entstehen Kosten nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) vom 25. Januar 2011 in der derzeit gültigen Fassung. Die Gebührenhöhe richtet sich nach Art und Umfang der zu erteilenden Anordnung.
  • Die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr legt hierfür in der Anlage einen Rahmen von 10,20 – 767,00 Euro fest.

Bearbeitungszeit

  • Die Bearbeitungszeit richtet sich u.a. auch nach dem Prüfungsumfang zur Genehmigung.

Erforderliche Unterlagen

  • schriftlicher Antrag (siehe Antragsformular)

Zusätzliche Hinweise

  • Für jedes Kraftfahrzeug ist im Regelfall ein gesonderter Antrag zu stellen. Soweit es sich um keinen Kundendienstwagen bzw. als Werkstattwagen mit Firmenaufschrift des Antragstellers handelt, ist im Antrag ein besonder Hinweis zu tätigen.
  • Der jeweilige Antrag ist ausführlich und klarstellend zu begründen.
  • Nach Antragsprüfung wird bei Vorliegen der Genehmigungsvoraussetzungen für jedes beantragte Kraftfahrzeug eine Ausnahmegenehmigung für max. 12 Monate erteilt.

Rechtsgrundlagen

Wegweiser

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Planen und Bauen
Verkehrstechnik & Sondernutzungen

Jasmunder Straße 11
18609 Ostseebad Binz

Sachbearbeiter

Matthias Preuß
Zimmer 106
Tel. +49 (0) 38393 / 374-35
E-Mail

Offizielle Sprechzeiten

Dienstag:
09:00 – 12:00 & 13:00 – 17:00
Donnerstag:
09:00 – 12:00 & 13:00 – 16:00
sowie nach vorheriger Vereinbarung