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Eine Sondernutzung liegt vor, wenn der öffentliche Straßenraum über den Gemeingebrauch hinaus genutzt wird.
Sondernutzungen im Bereich Bau sind beispielsweise Baustoffablagerungen, das Aufstellen von Baustelleneinrichtungen, Gerüsten und Baucontainern oder das Befahren von Gehbahnen.
Aufgrabungen z. B. für die Ver- oder Entsorgungsleitungen oder für Mauerwerkstrockenlegungen sowie die Herstellung dauerhafter Grundstückszufahrten (auch: Gehwegüberfahrt, Gehwegabsenkung, Ausfahrt, Einfahrt, Bordabsenkung, Bordsteinabsenkung, Carport, Feuerwehrzufahrt, Garage, Lieferzufahrt, Tiefgarage, Tiefgaragenzufahrt, Zufahrt) sind Eingriffe in den Straßenkörper und bedürfen deshalb einer Erlaubnis.
Matthias PreußZimmer 106Tel. +49 (0) 38393 / 374-35E-Mail
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