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Verkehrstechnik I Sondernutzungen
Sondernutzung von öffentlichem Straßenraum

Eine Sondernutzung liegt vor, wenn der öffentliche Straßenraum über den Gemeingebrauch hinaus genutzt wird. 

Sondernutzungen im Bereich Bau sind beispielsweise Baustoffablagerungen, das Aufstellen von Baustelleneinrichtungen, Gerüsten und Baucontainern oder das Befahren von Gehbahnen. 

Aufgrabungen z. B. für die Ver- oder Entsorgungsleitungen oder für Mauerwerkstrockenlegungen sowie  die Herstellung dauerhafter Grundstückszufahrten (auch: Gehwegüberfahrt, Gehwegabsenkung, Ausfahrt, Einfahrt, Bordabsenkung, Bordsteinabsenkung, Carport, Feuerwehrzufahrt, Garage, Lieferzufahrt, Tiefgarage, Tiefgaragenzufahrt, Zufahrt) sind Eingriffe in den Straßenkörper und bedürfen deshalb einer Erlaubnis.

Gebühr

  • Die Höhe der Gebühr richtet sich nach Art und Umfang der beantragten Nutzung. Als Grundlage dient dabei die örtliche Gebührensatzung für Sondernutzungen.

Bearbeitungszeit

  • Der Antrag ist rechtzeitig, mindestens 2 Wochen vorab zu stellen. Die Bearbeitungszeit richtet sich u.a. auch nach dem Prüfungsumfang zur Genehmigung.

Erforderliche Unterlagen

  • schriftlicher Antrag (siehe Antragsformular)
  • Zustimmung des Straßeneigentümers (Straßenbaulastträgers)

Zusätzliche Hinweise

  • Welche verkehrlichen Maßnahmen zur Sicherung der Maßnahme erforderlich, ist nicht selten auch eine Verkehrsrechtliche Anordnung zur verkehrlichen Sicherung erforderlich (§ 45 Abs. 6 StVO).

Rechtsgrundlagen

Wegweiser

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Planen und Bauen
Verkehrstechnik & Sondernutzungen

Jasmunder Straße 11
18609 Ostseebad Binz

Sachbearbeiter

Matthias Preuß
Zimmer 106
Tel. +49 (0) 38393 / 374-35
E-Mail

Offizielle Sprechzeiten

Dienstag:
09:00 – 12:00 & 13:00 – 17:00
Donnerstag:
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