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Projekt­förderung
Einwerben & Abrechnen von Fördermitteln

Der Sachbereich Wirtschaftsförderung beschäftigt sich vordergründig mit der Finanzierung der öffentlichen gemeindlichen Maßnahmen durch Fördermittel.

Für jedes gemeindliche investive Vorhaben wird stets versucht, Fördermittel zu akquirieren, um die zur Verfügung stehenden finanziellen Ressourcen für weitere Maßnahmen nutzen zu können. Die Kollegin des Sachbereiches Wirtschaftsförderung steht daher im kontinuierlichen Kontakt mit den Mitarbeitern*innen des Landesförderinstitutes M-V (LFI M-V) sowie zu den Mitarbeitern*innen der Ministerien.

Für die verschiedenen Förderkulissen sind die jeweiligen Förderrichtlinien maßgebend. Soweit die dort festgelegten Tatbestandsmerkmale auf das geplante Projekt zutreffen, ist eine Beantragung von Fördermitteln möglich. Gemäß einiger Richtlinien ist sogar eine doppelte Fördermittelakquirierung zulässig, sofern die nach der Richtlinie genannten Tatbestände erfüllt werden.

Fördermittel werden gewährt in Form von Darlehen, Zuweisungen oder Zuschüssen. Zuwendungsgeber ist das jeweilige Ministerium des Landes. Die Gewährung / Auszahlung erfolgt durch die jeweilige Förderbank, im Land Mecklenburg-Vorpommern übernimmt diese Funktion das Landesförderinstitut M-V mit Sitz in Schwerin. Je nach Richtlinie werden nationale sowie EU-Fördermittel übermittelt.             

Bei einigen (meist beträchtlichen) Baumaßnahmen ist eine erhebliche Bearbeitungszeit für die Erstellung des Zuwendungsbescheides absehbar. Daher kann für Vorhaben, die eine äußerst hohe Präferenz aufweisen, auf Antrag mit entsprechender Begründung beim LFI oder dem jeweils zuständigem Ministerium ein vorzeitiger Beginn der Baumaßnahme erwirkt werden.

Folgende Aufgaben sind bei der Arbeit mit Fördermitteln verbunden:

  • Fördermittelakquise
  • Beantragung der Fördermittel
  • Zusammenstellen der Unterlagen für baufachliche Prüfungen
  • Einholung notwendiger Stellungnahmen von entsprechenden Trägern öffentlicher Belange 
  • Mittelabrufe                                                                                                          
  • Verwendungsnachweise

Wegweiser

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Planen und Bauen
Projekt­förderung

Jasmunder Straße 11
18609 Ostseebad Binz

Sachbearbeiter

Sven Einicke
Zimmer 105
Tel. +49 (0) 38393 / 374-51
E-Mail

Offizielle Sprechzeiten

Dienstag:
09:00 – 12:00 & 13:00 – 17:00
Donnerstag:
09:00 – 12:00 & 13:00 – 16:00
sowie nach vorheriger Vereinbarung