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Straßenausbau­beiträge
Erschließungsbeiträge

Erschließungsbeiträge werden erhoben für die erstmalige Herstellung einer öffentlichen Verkehrsanlage, Ausbaubeiträge z.B. für ihre Erneuerung oder Umgestaltung. Eine Erschließungsmaßnahme kann auch vorliegen, wenn die Straße, an der die Baumaßnahme durchgeführt wird, bereits zuvor bestand, jedoch noch nicht alle Merkmale erfüllte, die nach der gemeindlichen Erschließungsbeitragssatzung erforderlich sind für eine „endgültige“ Herstellung, etwa weil die Straße bislang noch nicht über eine Straßenentwässerung bzw. über eine Fahrbahndecke neuzeitlicher Bauart verfügte oder weil es sich noch nicht um eine öffentliche, d.h. in der Regel gewidmete Straße, gehandelt hat.

Die Gemeinde trägt 10 v. H. des beitragsfähigen Erschließungsaufwandes.

Zusätzliche Hinweise:

  • Die vom Landtag M-V am 16.09.2019 beschlossene Gesetzesänderung zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge findet hier keine Anwendung, da es sich um Erschließungsbeiträge handelt.

Rechtsgrundlagen:

Wegweiser

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Planen und Bauen
Straßenausbaubeiträge

Jasmunder Straße 11
18609 Ostseebad Binz

Sachbearbeiterin

Peggy Thiel
Zimmer 107
Tel. +49 (0) 38393 / 374-37
E-Mail

Offizielle Sprechzeiten

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