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Verwaltung
Haushalt der Gemeinde

Auf Grundlage des Gesetzes zur Reform des Gemeindehaushaltsrechts vom Landtag Mecklenburg-Vorpommern haben die Gemeinden und Landkreise seit dem Haushaltsjahr 2012 ihre Bücher nach den Regeln der doppelten Buchführung für Gemeinden (sogenannte Doppik) zu führen.

Mit Beschluss 67-10-2010 vom 08.07.2010 fasste die Gemeindevertretung die Umstellung des Haushalts- und Rechnungswesens von der Kameralistik (Haushaltbewirtschaftungssystem, dass ausschließlich Einnahmen und Ausgaben dokumentiert, zur Doppik. Der Haushaltsplan 2011 war somit der erste Haushalt gemäß § 1 des Gesetzes zur Einführung der Doppik im kommunalen Haushalts- und Rechnungswesen.

Was ist die Doppik?

Mit der Umstellung zur Führung der Bücher nach den Regeln der Doppik ist eine periodengerechte Abbildung der voraussichtlich anfallenden Erträge und eingehenden Einzahlungen, der entstehenden Aufwendungen und zu leistenden Auszahlungen verbunden.

Diese werden im Ergebnishaushalt und im Finanzhaushalt abgebildet, die wiederum in Teilhaushalten dargestellt werden. Die den Teilhaushalten zugeordneten Produkte entsprechen der Organisationsstruktur und sind in wesentliche und sonstige Produkte unterteilt.

Mit dem neuen Haushaltsrecht sind die kommunalen Produkte das Gliederungskriterium. Sie sind das Ergebnis der kommunalen Tätigkeit. Die Darstellung der Produkte hebt gleichzeitig den Dienstleistungscharakter der kommunalen Aktivitäten hervor.

1. Nachtragshaushaltssatzung und Haushaltsplan 2022 / 2023

Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2022 / 2023

2. Nachtragshaushaltssatzung und Haushaltsplan 2021

1. Nachtragshaushaltssatzung und Haushaltsplan 2021

Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2021

Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2020

1. Nachtragshaushaltssatzung und Haushaltsplan 2019

Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2019

1. Nachtragshaushaltssatzung und Haushaltsplan 2018

Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2018

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