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Härtefallhilfen für private Haushalte

Im Jahr 2022 sind die Energiekosten bei sogenannten nicht leitungsgebundenen
Energieträgern (z.B. Heizöl, Flüssiggas oder Holzpellets) zeitweise stark gestiegen. Um
private Haushalte zu entlasten, die von diesen Kostensteigerungen betroffen waren,
stellt der Bund bis zu 1,8 Mrd. Euro für ein Härtefallprogramm zur Verfügung: die
Härtefallhilfen für Privathaushalte. Die Länder und ihre Bewilligungsstellen führen das
Programm durch. So werden Privathaushalte entlastet, die mit sogenannten nicht
leitungsgebundenen Energieträgern heizen. Das sind: Heizöl, Flüssiggas, Holzpellets,
Holzhackschnitzel, Holzbriketts, Scheitholz und Kohle/Koks.

Die Härtefallhilfen für Privathaushalte werden allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen gewährt. Dazu zählen unter anderem:

  • Die geförderten Energieträger sind: Heizöl, Flüssiggas, Holzpellets, Holzhackschnitzel, Holzbriketts, Scheitholz und Kohle / Koks.
  • Die Härtefallhilfen sind eine einmalige Entlastung für besonders hohe Energiekosten, die zwischen dem 1. Januar 2022 und dem 1. Dezember 2022 entstanden sind.
  • Eine Verdopplung der Energiekosten muss selbst getragen werden. Daher werden Sie nur von Kosten entlastet, die über eine Verdopplung hinaus gehen.
  • Die Verdopplung wird auf Grundlage des durchschnittlichen Preisniveaus von 2021 bestimmt. Hierfür legt das Programm Referenzpreise für die einzelnen Energieträger fest.

Benötigte Unterlagen:

  • Rechnungen,
  • Bestellnachweis für Lieferungen nach dem 1.12.2022,
  • Kontoauszüge und/oder Belege für Zahlungen,
  • Feuerstättenbescheid,
  • im Falle einer Vertretung eine Vertretungsvollmacht,
  • Vor- und Rückseite des Personalausweises,
  • Selfie mit Vorderseite des Personalausweises,
  • strafbewehrte Eigenerklärungen der Antragstellenden u.a. über Antragsvoraussetzungen

Wohnungseigentumsgemeinschaften benötigen zudem:

  • Teilungserklärung
  • Nachweis über die Vertretungsbefugnis


                

            

            

            

08.06.2023 Allgemein

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