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Im Jahr 2022 sind die Energiekosten bei sogenannten nicht leitungsgebundenenEnergieträgern (z.B. Heizöl, Flüssiggas oder Holzpellets) zeitweise stark gestiegen. Umprivate Haushalte zu entlasten, die von diesen Kostensteigerungen betroffen waren,stellt der Bund bis zu 1,8 Mrd. Euro für ein Härtefallprogramm zur Verfügung: dieHärtefallhilfen für Privathaushalte. Die Länder und ihre Bewilligungsstellen führen dasProgramm durch. So werden Privathaushalte entlastet, die mit sogenannten nichtleitungsgebundenen Energieträgern heizen. Das sind: Heizöl, Flüssiggas, Holzpellets,Holzhackschnitzel, Holzbriketts, Scheitholz und Kohle/Koks.
Die Härtefallhilfen für Privathaushalte werden allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen gewährt. Dazu zählen unter anderem:
Benötigte Unterlagen:
Wohnungseigentumsgemeinschaften benötigen zudem:
08.06.2023 Allgemein
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