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Information zur Baumfällgenehmigung Bahnhofsstraße 48 und 48 a

Vom Landkreis Vorpommern-Rügen, Fachgebiet Naturschutz, wurde eine Fällgenehmigung für das Bauvorhaben in der Bahnhofsstraße 48 und 48 a, gemäß § 18 Abs. 3 NatSchAG M-V, erteilt. Die Fällung umfasst auch den alten Ahorn-Baum.

Insgesamt sind auf dem Grundstück 13 Ersatzbäume bis Ende 2026 neu zu pflanzen.

21.11.2024 Allgemein

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