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Informationen zur Grundsteuerreform

Wenn Sie am 01.01.2022 Eigentümerin oder Eigentümer von Grundbesitz in Mecklenburg-Vorpommern waren, sind Sie verpflichtet, bis zum 31.01.2023 eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts abzugeben. Auf dieser Seite finden Sie alle wichtigen Informationen zu diesem Thema.

Hier gehts zum Steuerchatbot des Landkreises

Der Steuerchatbot ist ein Informationsangebot für Bürgerinnen und Bürger über das aktuelle Steuerrecht in Deutschland. Er wird von den Ländern und dem Bund, vertreten durch die Steuerungsgruppe IT, zur Verfügung gestellt.

Datenportal für die Grundsteuerreform in Mecklenburg-Vorpommerndaten

Dieses Portal unterstützt Sie bei der Erstellung Ihrer Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwertes im Rahmen der Grundsteuerreform. Sie finden dort die für Ihre Erklärung erforderlichen grundstücksbezogenen Daten, das sind u.a. die Kataster- und Grundbuchbezeichnungen sowie die Größe Ihres Grundstückes und insbesondere die Bodenrichtwerte und Ertragsmesszahlen.

Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 10.04.2018 das derzeitige System der grundsteuerlichen Bewertung für verfassungswidrig erklärt. Daraus ergab sich die Verpflichtung für den Gesetzgeber, bis zum 31.12.2019 eine Neuregelung zur Bewertung für Grundsteuerzwecke zu treffen. Mit dem Gesetz zur Neuregelung des Grundsteuer- und des Bewertungsrechts vom 26.11.2019 (Grundsteuer-Reformgesetz) hat der Gesetzgeber diese Verpflichtung erfüllt. Gleichzeitig wurde den Ländern die Möglichkeit eröffnet, von dem im Grundsteuer-Reformgesetz geregelten Bundesrecht durch landesgesetzliche Regelungen abzuweichen. Mit Beschluss vom 13.04.2021 hat die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommerns entschieden, das Bundesrecht anzuwenden.

23.01.2023 Allgemein

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