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Informationen: Satzung zur Erhaltung der Wohnbevölkerung für das Gebiet des erweiterten Binzer Ortskerns

Leider werden derzeit falsche Aussagen und Unterstellungen zum Inhalt der Satzung zur Erhaltung der Wohnbevölkerung, für das Gebiet des erweiterten Binzer Ortskerns, in Umlauf gebracht. Anbei haben wir für Sie die Regelungsinhalte als Übersicht aufgearbeitet:

  1. Die Satzung dient nicht der Überprüfung und Verfolgung illegaler Ferienwohnungen.
  2. Die Satzung ist ein zusätzliches Instrument für die Abgeordneten und die Verwaltung, um künftige Bauanträge in Gebieten ohne Festlegung zur Art der baulichen Nutzung zu entscheiden.
  3. Im Detail wird die rechtliche Möglichkeit eröffnet, neue Ferienwohnungen in bisherigen Wohnhäusern auszuschließen oder auch gewünsche Ferienwohngebiete entsprechend ihrer Nutzung festzuschreiben.
  4. So soll der Verlust von Wohnraum im Ortskern aufgehalten werden.

Gern informieren wir zu unseren Sprechzeiten ausführlich.

29.04.2024 Allgemein

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Planen und Bauen
Ortsplanung

Jasmunder Straße 11
18609 Ostseebad Binz

Sachbearbeiterin

Maria Klett
Zimmer 107
Tel. +49 (0) 38393 / 374-53
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Offizielle Sprechzeiten

Dienstag:
09:00 – 12:00 & 13:00 – 17:00
Donnerstag:
09:00 – 12:00 & 13:00 – 16:00
sowie nach vorheriger Vereinbarung