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Konzept zur Neugestaltung des kommunalen Friedhofs

Bild eines Friedhof.

Während die Zahl der Erdbestattungen deutlich abnimmt, werden Urnenbeisetzungen immer gefragter und vielfältiger. In dem folgenden Konzept zur Gestaltung des kommunalen Friedhofs aus dem Amt „Planen und Bauen“ unserer Gemeindeverwaltung wird dargelegt, wie das Areal den gewachsenen Bedürfnissen angepasst und in diesem Zusammenhang optisch aufgewertet werden kann.

Aktueller Bestand

Der kommunale Friedhof der Gemeinde Ostseebad Binz wurde vor Jahrzehnten als eine nicht-konfessionelle Erweiterung des kirchlichen Friedhofes angelegt. Seinerzeit wurde die Anlage abgesteckt und eingezäunt, ein Wasserstrang verlegt und einzelne Wege befestigt. Während der direkt angrenzende christliche Friedhof im Laufe der Zeit weiterentwickelt wurde, zum Beispiel durch alternative Bestattungsmethoden, blieb der kommunale Friedhof unverändert.

Aus diesem Grund sowie aufgrund von Rückmeldungen von Einwohnerinnen und Einwohnern und wegen eines deutlichen Rückgangs von Bestattungen zugunsten externer Friedhöfe und Friedwälder, ergibt sich die Notwendigkeit einer Neugestaltung des kommunalen Friedhofs.

Zunächst möchten wir jedoch versichern, dass keine bestehende Grabanlage verändert oder berührt wird. Alle notwendigen Umgestaltungen finden auf unbelegten Flächen unseres Friedhofes statt. Der Einhaltung der Ruhe unserer Verstorbenen sowie die individuelle Grabgestaltung ihrer Angehörigen gehören unsere Achtung und Verbundenheit.

Übersichtsplan zum aktuellen Zustand

Der Fokus der angedachten Umgestaltung liegt auf der Umsetzung eines stillen und würdevollen Ortes, an dem Hinterbliebene in angenehmer und zeitgemäßer Atmosphäre den Verstorbenen gedenken können. Aufgrund der überschaubaren Größe soll mithilfe eines zweckmäßigen Wegekonzepts sowie einer neuen Flächengestaltung eine pietätvolle Ruhestätte auf dem Friedhofsareal geschaffen werden.

Die neue Flächengestaltung beinhaltet u.a. das Anlegen von fünf Wasserstellen, zwei Plätzen für Grünabfälle, Kunsstoff und Restmüll sowie das Aufstellen von 13 kleinen Sitzbänken für jeweils zwei Personen. Außerdem ist vorgesehen, künftig Vasen, Gießkannen und Gartengeräte kostenfrei zur Verfügung zu stellen.

Bestehende Arten der Bestattung

  • Erdreihengrabstätte (E1)
    Erdreihengräber für Sargbestattungen sind generell einstellig für die Beisetzung eines Sarges ausgelegt. Die Liegefläche ist auf dem Übersichtsplan mit E1 ausgewiesen.
  • Wahlgrabstätte (E2)
    Für die klassische Form der Sargbeisetzung kann ein Erdwahlgrab gewählt werden.
    • Einzelgrab
    • Familiengrab
  • Urnenwiese -Gemeinschaftsanlage (U4)
    In der Urnengemeinschaftsanlage finden Verstorbene mit einer Urnenbeisetzung ohne Namensnennung eine Ruhestätte. Die einfache Pflege erfolgt durch das Friedhofspersonal. Blumen können im Randbereich und in vorgesehenen Behältern abgestellt werden.

Die bestehende Urnengemeinschaftsanlage soll zunächst begradigt werden, da im hinteren Bereich eine sich verstärkende Abschüssigkeit im Gelände vorliegt. Zudem ist geplant, eine neue Rasenanlage aufzubringen. Vier Magnolienbäume begrüßen den Frühling mit ihrer Farbenpracht und eine leuchtende Scharlacheiche verabschiedet den Herbst mit rotem Laub. Beide Gehölze sind im Sommer eher unauffällig belaubt, so dass das Hauptaugenmerk auf den mitgebrachten sommerlichen Blumen der Besucher der Gemeinschaftsanlage bleibt.

Übersichtsplan zur Neugestaltung mit Funktionsflächen

Mögliche neue Arten der Bestattung

  • Urnenreihengräber (U1)
    Urnenreihengräber sind einstellig und für die Beisetzung einer Urne vorgesehen. Es wird u.a. vorbereitete Reihen- und Hochboard-Anlagen geben. Als Gedenkzeichen können Platten mit eingravierter Schrift angebracht werden. Angehörige haben die Möglichkeit, auf einer kleinen Fläche Pflanzschalen und Vasen abzustellen.
  • Urnenwahlgräber – Partnergräber (U2)
    Partnergräber werden für die Beisetzung von bis zu zwei Urnen vergeben. Es wird u.a. vorbereitete Reihen- und Hochboard-Anlagen geben. Als Gedenkzeichen können Platten mit eingravierter Schrift angebracht werden. Angehörige haben die Möglichkeit, auf einer kleinen Fläche Pflanzschalen und Vasen abzustellen.
  • Urnengemeinschaftsgräber (U3)
    In einem Urnengemeinschaftsgrab werden jeweils 10 Urnen beigesetzt. Auf dem gemeinsamen Grabmal sind die Namen sowie das Geburts- und Sterbejahr der Beigesetzten vermerkt. Eine individuelle Grabpflege durch Angehörige ist bei einem Gemeinschaftsgrab nicht vorgesehen. Blumensträuße in Vasen können auf vorgesehenen Flächen aufgestellt werden.
  • Baumwahlgrab am Einzelbaum (B1)
    In allen Bereichen des Friedhofs befinden sich Flächen mit Bäumen, an denen bis zu vier Urnen in einer Kreisfläche um den Baum beigesetzt werden können. Die Grabstellennutzer haben die Wahl, hier kleine liegende Grabmale unter Beachtung des Wurzelschutzes aufzustellen. Die individuelle Grabpflege sollte sich den naturnahen Gegebenheiten anpassen.
  • Baumwahlgrab am Gruppenbaum  (B2)
    Hier kann ein Kreissegment von einem Achtel erworben werden. Darin ist die Beisetzung von jeweils bis zu zwei Urnen möglich. Zur Namensnennung kann ein kleines, liegendes Grabmal aufgebracht werden. Ein kleines Pflanzbeet erlaubt zudem individuelle Bepflanzungen.
  • Baumgrabanlage (B3)
    In einem Waldstück erfolgt die Urnenbeisetzung auf Flächen zwischen den Bäumen. Dabei werden die Beisetzungen nicht einem bestimmten Baum zugeordnet. Entsprechend dem Charakter der  Baumgrabanlage als naturbelassener Waldfläche ist Grabzubehör und Bepflanzung sowie eine Namensnennung nicht möglich.
  • Sternengarten (S1)
    Im Herzen des Friedhofs findet sich künftig ein kleiner „Sternengarten“, in dem Sarg­ und Urnenbeisetzungen zur namenlosen Beerdigung von nicht bestattungspflichtigen Kindern mit einem Gewicht unter 500 g stattfinden können. Diese Gemeinschaftsanlage wird durch das Friedhofspersonal gepflegt.
  • Kindergrabanlage (E3)
    Um den kleinen Sternengarten herum findet sich eine ringförmige Kindergrabanlage, welche sowohl Erdwahl- als auch Urnenwahlgräber gestattet.

Dieses Konzept zur Neugestaltung des kommunalen Friedhofs wird am 02.12.2020 im öffentlichen Teil der Bauausschuss-Sitzung zur Beschlussfassung eingebracht.

01.12.2020 Allgemein

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