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Frauen in Not
Stiftung „Hilfen für Frauen und Familien“

Zweck der Stiftung ist es, unverschuldet in Not geratenen Familien, insbesondere Alleinerziehenden und alleinstehenden Frauen, die sich in einer außergewöhnlichen Not- oder Konfliktlage befinden, schnelle und auf den Einzelfall abgestimmte finanzielle Hilfen zu ermöglichen, die zu einer dauerhaften Problemlösung beitragen.

Die finanzielle Unterstützung durch die Stiftung ist eine freiwillige Leistung; ein Rechtsanspruch besteht nicht.

Weitere Informationen erhalten Sie unter anderem in der Geschäftsstelle der Stiftung:

Stiftung „Hilfen für Frauen und Familien“
Friedrich-Engels-Straße 47
19061 Schwerin

Telefon 0385-588 9181
Telefax 0385-588 9716
E-Mail stiftung@sm.mv-regierung.de

Erforderliche Unterlagen

  • Belege über Einkünfte und Zahlungsverpflichtungen
  • Mutterpass (bei Anträgen auf Hilfen aus der Bundesstiftung)
  • Bei ausländischen Antragstellenden ist der Nachweis des aufenthaltsrechtlichen Status beizufügen.

Vorraussetzungen

Die Antragsteller müssen ihren ständigen Aufenthalt in Mecklenburg-Vorpommern haben.

Die Antragsteller müssen sich in einem persönlichen Gespräch beraten lassen. Die Notlage muss mit Hilfe der Stiftung dauerhaft zu bewältigen sein. Die Inanspruchnahme vorrangiger gesetzlicher Hilfen oder anderer Hilfsmöglichkeiten ist nicht ausreichend. Bestimmte Einkommensgrenzen dürfen nicht überschritten werden.

Verfahrensablauf

Im Zuge eines persönlichen Gespräches in der Beratungsstelle wird der Antrag gemeinsam mit Ihnen ausgefüllt und danach von der Beratungsstelle an die Stiftung zur Entscheidung weitergeleitet.