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Trauungen sind im engsten Familienkreis unter Beachtung der gestiegenen Hygieneanforderungen und Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 Metern grundsätzlich zulässig. Brautpaare und Gäste der Hochzeit unterliegen jedoch den Reisebeschränkungen der SARS-CoV-2 –Verordnungen des Landes Mecklenburg-Vorpommern.
Yvonne KirschZimmer 101Tel. +49 (0) 38393 / 374-28E-Mail
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