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Aktuell: Beim MV-Gipfel am 11.05.2021 sind Öffnungsschritte für Schulen, Tourismus und Einzelhandel in Mecklenburg-Vorpommern beschlossen worden. Weitere Informationen finden Sie hier.
Nach Angaben der Landesregierung M-V gilt in allen Schulen eine Maskenpflicht ab der 5. Klasse. Während des Unterrichts, in den Klassen, Kurs- oder Arbeitsräumen muss keine Maske getragen werden. Bestehen bleibt die Maskenpflicht im Schulbus. Weitere Informationen finden Sie hier.
Hotline der Landesregierung für Fragen in Bezug auf Schulschließungen: 0385 588 7174 (Montag bis Freitag von 8 Uhr bis 17 Uhr)
Antworten auf wichtige Fragen zum Corona-Ausbruch, speziell für Kinder aufbereitet, gibt es in einem Beitrag von Zeit-Online.
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Anja RamthunZimmer 211Tel. +49 (0) 38393 / 374-24E-Mail
Die Zahl der Tage, an denen gesetzlich Versicherte Anspruch auf Kinderkrankengeld haben, wird 2021 verdoppelt. Zudem gilt der Anspruch auch, wenn Kitas und Schulen pandemiebedingt geschlossen sind oder die Betreuung eingeschränkt ist. Anspruchsberechtigt sind demnach auch Eltern, die im Homeoffice arbeiten.
22.01.2021
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