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Aktuell: Nach Angaben der Landesregierung M-V ist kontaktfreier Kinder- und Jugendsport im Freien für bis zu fünf Personen, die nicht älter sind als 14 Jahre sowie eine Betreuungsperson möglich. Die Betreuungsperson benötigt einen negativen Corona-Test. Weitere Informationen finden Sie hier.
Die gemeindlichen Spielplätze können besucht werden. Bitte beachten Sie dabei folgende Regeln:
Das Stadion und der Kunstrasenplatz können ebenfalls genutzt werden,
Bitte halten Sie zudem die sportartspezifischen Regelungen und Empfehlungen der jeweiligen Sportfachverbände aufgrund der Corona-Pandemie ein.
Das Vereinsgebäude am Stadion bleibt geschlossen. Aus organisatorischen Gründen bleibt auch der Toilettencontainer am Stadion und das Mobile WC am Kunstrasenplatz geschlossen.
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