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In den vergangenen Wochen wurde durch die Wählergemeinschaft Lebenswerte Zukunft Binz öffentlich nach dem aktuellen Stand der Verfahren gegen das LNG Vorhaben in Mukran gefragt. Selbstverständlich wurde hierzu von der Gemeinde umfassend geantwortet. Leider wurde unsere vollständige Stellungnahme vom 22. April 2026 bislang nicht veröffentlicht. Da uns Transparenz gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern wichtig ist, stellen wir die wesentlichen Punkte deshalb an dieser Stelle selbst dar:Die Gemeinde Ostseebad Binz hält weiterhin an den anhängigen Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht fest. Die Gemeinde hat ausdrücklich beantragt, dass das Hauptsacheverfahren durchgeführt wird. Darüber hinaus wurden ergänzende verfahrensrelevante Anträge gestellt.Nach Auskunft der beauftragten Kanzlei Geulen & Klinger, vertreten durch Herrn Rechtsanwalt Dr. Reiner Geulen, ist das Verfahren weiterhin anhängig. Ein Termin zur mündlichen Verhandlung oder zur Entscheidung wurde bislang noch nicht bestimmt.Hintergrund hierfür sind unter anderem Veränderungen im zuständigen Senat des Bundesverwaltungsgerichts. Der bisherige Vorsitzende verlässt den Senat, eine Neubesetzung steht an. Nach Einschätzung der Verfahrensbevollmächtigten ist daher in den kommenden Monaten nicht mit einer Entscheidung zu rechnen.Wichtig ist dabei vor allem ein Punkt, der in der öffentlichen Diskussion häufig verkürzt dargestellt wird:Die Gemeinde hat das Verfahren nicht „weiter eskalieren“ lassen, sondern die rechtliche Position bereits vor längerer Zeit umfassend vorbereitet und eingebracht. Sämtliche erforderlichen Gutachten, fachlichen Stellungnahmen und verfahrensrelevanten Unterlagen wurden bereits erstellt und dem Gericht vorgelegt.Der wesentliche finanzielle Aufwand ist damit bereits entstanden.Die nachweisbaren Gesamtkosten im Zusammenhang mit LNG belaufen sich seit dem Jahr 2023 auf insgesamt 661.901,10 Euro. Enthalten sind hierbei sowohl Aufwendungen der Gemeinde Ostseebad Binz als auch des Eigenbetriebs Binzer Bucht Tourismus.Das bedeutet konkret: Durch das weitere Abwarten im laufenden Verfahren entstehen der Gemeinde derzeit keine zusätzlichen Mehrkosten. Eine Rücknahme der Klage würde die bereits aufgewendeten Mittel hingegen nicht zurückholen. Die entscheidende Frage lautet deshalb nicht mehr, ob weitere hohe Kosten verursacht werden, sondern ob die Gemeinde trotz der bereits investierten Mittel auf eine gerichtliche Klärung verzichten sollte.Gerade unter dem Gesichtspunkt eines verantwortungsvollen Umgangs mit öffentlichen Mitteln halten wir es deshalb für sachgerecht, den eingeschlagenen Weg fortzuführen und die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts abzuwarten.Bürgermeister Mario Kurowski ist wichtig, dass Einwohnerinnen und Einwohner zu diesem Thema eine vollständige und sachliche Information erhalten. Gerade bei emotional und politisch aufgeladenen Themen sollte Transparenz nicht an der Überschrift enden.
Foto: Mirko Boy
19.05.2026 Allgemein
Stefanie BeschZimmer 112Tel. +49 (0) 38393 / 374-38E-Mail
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