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Neue Regelungen für das Wohngeld

Durch das Wohngeldstärkungsgesetz ist das Wohngeld zum 1. Januar 2020 angehoben worden. Haushalte, die bereits Wohngeld beziehen, erhalten das erhöhte Wohngeld, ohne dass dafür ein Antrag gestellt werden muss.

Aufgrund veränderter Einkommensgrenzen können seit Jahresbeginn zusätzliche Haushalte Anspruch auf Wohngeld haben. Ob Sie einen Anspruch auf Wohngeld haben und wie hoch dieses ausfallen würde, können Sie unverbindlich mit dem Wohngeldrechner des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen prüfen.

Wohngeld kann für Mietwohnungen als Mietzuschuss sowie für Eigenheime und Eigentumswohnungen als Lastenzuschuss gewährt werden. Ob ein Anspruch besteht und wie hoch das Wohngeld ausfällt, ist individuell verschieden. Die Berechnung richtet sich nach der Haushaltsgröße, der Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. Belastung und des Haushaltseinkommens.

Künftig wird das Wohngeld alle zwei Jahre automatisch an die Entwicklung der Wohnkosten und Verbraucherpreise angepasst, erstmals zum 1. Januar 2022. Im Jahr 2018 haben in Mecklenburg-Vorpommern knapp 23.000 Haushalte Wohngeld bezogen. Der durchschnittliche Wohngeldanspruch pro Haushalt belief sich auf 121 EUR im Monat. In der Gemeinde Ostseebad Binz wurde im vergangenen Jahr monatlich zwischen 70 und 95 Haushalten Wohngeld gezahlt.

Wenn Sie Fragen zu Thema Wohngeld haben, können Sie unsere zuständige Mitarbeiterin unter der Telefonnummer 03939 37420 erreichen oder die offiziellen Sprechzeiten der Gemeindeverwaltung nutzen. Dienstag: 9 bis 12 Uhr und 13 bis 17 Uhr, Donnerstag: 9 bis 12 Uhr und 13 bis 16 Uhr.

06.01.2020 Allgemein,Pressemeldungen,Teaser

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Dienstag:
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