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Ortsentwicklung
Bebauungspläne

Ein Bebauungsplan wird von der Gemeinde als Satzung beschlossen. Danach wird er durch Bekanntmachung rechtsverbindlich. Die Wirkung eines rechtskräftigen Bebauungsplans entfaltet sich für Bauleute zweifach:
Einerseits gibt er die einzelnen Baugrundstücke „zur Bebauung frei“, andererseits enthält er die rechtlichen, allgemein verbindlichen Schranken für die Bebauung der Grundstücke.

Ein Bebauungsplan enthält Festsetzungen, die Art und Maß der baulichen Nutzung, des überbaubaren Bereiches und der Verkehrsflächen betreffen.

Der qualifizierte Bebauungsplan setzt rechtsverbindlich fest, welche baulichen und sonstigen Anlagen auf einem Grundstück zulässig sind. Festsetzungen werden unter anderem getroffen:

  • zur Art der baulichen Nutzung (zum Beispiel Wohn-, Misch-, Gewerbegebiet),
  • zum Maß der baulichen Nutzung (zum Beispiel Geschoss- und Grundflächenzahl, Bauwerkshöhe, Zahl der Vollgeschosse),
  • zur Bauweise (offene oder geschlossene Bauweise),
  • zur überbaubaren Grundstücksfläche sowie
  • zu den Verkehrsflächen.

Der einfache Bebauungsplan, der nicht die Voraussetzungen eines qualifizierten Bebauungsplans erfüllt, enthält nur einzelne Festsetzungen als verbindliche Regelungen und wird durch die Regelungen der unterstützend anzuwendenden §§ 34 und 35 Baugesetzbuch (BauGB) ergänzt.

Rechtlicher Hinweis

Die auf den Seiten der Bauleitplanung dargestellten Planwerke dienen lediglich Informationszwecken. Das Urheberrecht sowie sämtliche sonstigen Rechte (insbesondere Nutzungsrechte wie Vervielfältigung, Verbreitung, Bearbeitung in jeglicher Form etc.) liegen bei der Gemeinde Ostseebad Binz.

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Planen und Bauen
Ortsplanung

Jasmunder Straße 11
18609 Ostseebad Binz

Sachbearbeiterin I Sachbearbeiter

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Zimmer 107 I 104
Tel. +49 (0) 38393 / 374-53 bzw. 52
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