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Ein Bebauungsplan wird von der Gemeinde als Satzung beschlossen. Danach wird er durch Bekanntmachung rechtsverbindlich. Die Wirkung eines rechtskräftigen Bebauungsplans entfaltet sich für Bauleute zweifach: Einerseits gibt er die einzelnen Baugrundstücke „zur Bebauung frei“, andererseits enthält er die rechtlichen, allgemein verbindlichen Schranken für die Bebauung der Grundstücke.
Ein Bebauungsplan enthält Festsetzungen, die Art und Maß der baulichen Nutzung, des überbaubaren Bereiches und der Verkehrsflächen betreffen.
Der qualifizierte Bebauungsplan setzt rechtsverbindlich fest, welche baulichen und sonstigen Anlagen auf einem Grundstück zulässig sind. Festsetzungen werden unter anderem getroffen:
Der einfache Bebauungsplan, der nicht die Voraussetzungen eines qualifizierten Bebauungsplans erfüllt, enthält nur einzelne Festsetzungen als verbindliche Regelungen und wird durch die Regelungen der unterstützend anzuwendenden §§ 34 und 35 Baugesetzbuch (BauGB) ergänzt.
Die auf den Seiten der Bauleitplanung dargestellten Planwerke dienen lediglich Informationszwecken. Das Urheberrecht sowie sämtliche sonstigen Rechte (insbesondere Nutzungsrechte wie Vervielfältigung, Verbreitung, Bearbeitung in jeglicher Form etc.) liegen bei der Gemeinde Ostseebad Binz.
Maria Klett I Tom HagedornZimmer 107 I 104Tel. +49 (0) 38393 / 374-53 bzw. 52E-Mail
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