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Sportstätten-Nutzung nach aktuellen Corona-Regeln

Nach den Vorgaben der aktuellen Corona-Landesverordnung können das Binzer Stadion und der Kunstrasenplatz genutzt werden

  • für Individualsport,
  • für Sport zu zweit,
  • für Sport mit Angehörigen des eigenen Hausstandes,
  • für kontaktfreien Kinder- und Jugendsport für bis zu fünf Personen, die nicht älter sind als 14 Jahre sowie einer Betreuungsperson, die einen negativen Coronatest benötigt. Weitere Information finden Sie hier.

Bitte halten Sie zudem die sportartspezifischen Regelungen und Empfehlungen der jeweiligen Sportfachverbände aufgrund der Corona-Pandemie ein.

Das Vereinsgebäude am Stadion bleibt geschlossen. Aus organisatorischen Gründen bleibt auch der Toilettencontainer am Stadion und das Mobile WC am Kunstrasenplatz geschlossen.

Die gemeindlichen Sporthallen können nach den derzeitigen Regelungen nicht zum Sporttreiben genutzt werden.

27.04.2021 Allgemein