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Autofahrer, die viel zu schnell unterwegs sind, starker Verkehrslärm und steigende Risiken für Fußgänger, die die Straße queren wollen: Aus Sicht von Anwohnern, Gästen und Gewerbetreibenden gab es schon lange wichtige Gründe, eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 Km/h auf dem Klünderberg festzulegen.
In Zusammenarbeit mit der zuständigen Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Vorpommern-Rügen wurde nunmehr die für den Ortskern bestehende Zone 30km/h räumlich auf die Straßen „Klünderberg“, „Amselweg“, „Finkenweg“ und „Am Kleinbahnhof“ erweitert. Mit dieser Neuerung gehen auch veränderte Vorfahrtsregeln einher: So gilt in dem Bereich der benannten Straßen nun das Vorfahrtsgebot „Rechts vor Links“.
Bereits im Zuge der Beratungen zum Binzer Verkehrskonzept aus dem Jahr 2004 wurde der Wunsch für eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf dem Klünderberg intensiv erörtert. Allerdings war dieser Wunsch aufgrund der damaligen geltenden verkehrsrechtlichen Vorgaben nicht umsetzbar.
Dennoch versuchten die zuständigen Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung in Zusammenarbeit mit der Straßenverkehrsbehörde des Landkreises immer wieder, eine Lösung zu finden.
Durch voranschreitende städtebauliche Entwicklungen und den dadurch stetig zunehmenden Verkehr, aber auch durch Veränderungen bei den rechtlichen Rahmenbedingungen war es nun möglich, dem vielfach geäußerten Wunsch nach mehr Sicherheit und Lebensqualität auf dem Klünderberg nachzukommen.
19.08.2020 Allgemein
Matthias PreußZimmer 106Tel. +49 (0) 38393 / 374-35E-Mail
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