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Das Ostseebad Binz betreibt als öffentliche Einrichtung den kommunalen Anleger „Seebrücke“. Die Benutzung des Anlegers durch Nutzer von Wasserfahrzeugen ist gebührenpflichtig.
Für Wasserfahrzeuge, die das Seebrückengebiet befahren, ist nach Maßgabe von § 6 Abs. 2 der Satzung eine Seebrückenbenutzungsgebühr zu entrichten.
Bitte entnehmen Sie die anfallenden Gebühren § 7 der Gebührensatzung.
Die Kaibenutzungsgebühr ist für alle über die öffentliche Kai- oder Brückenanlagen an und von Bord gehenden Personen des gewerbsmäßigen Personenverkehrs sowie für die über die Anlagen transportierten Fahrzeuge, Tiere und sonstigen Gegenstände zu entrichten, soweit keine Befreiung gewährt wird.
Bitte entnehmen Sie die anfallenden Gebühren § 8 der Gebührensatzung.
Tel: +49 (0) 38393 - 148148Fax: +49 (0) 38393 - 148299E-Mail
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Kai GardejaE-Mail
Ralf MüllerTel. +49 038393148 200E-Mail
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