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In den vergangenen Wochen kam es auf dem Gemeindegebiet von Binz vermehrt zu Sichtungen von Wildschweinen (Schwarzwild). Das Auftauchen der Tiere in Wohngebieten führt bei einigen Anwohnern zu Verunsicherung und in Einzelfällen zu Schäden in privaten Gärten. Die Gemeinde Binz nimmt diese Entwicklung ernst und informiert über die rechtliche Lage, Zuständigkeiten sowie empfohlene Vorsorgemaßnahmen.
Rechtliche Rahmenbedingungen und Zuständigkeiten
Nach deutschem Recht gelten Wildtiere als herrenlos. Weder die Gemeinde noch der lokale Jagdpächter haften für Schäden, die Wildtiere auf privaten Grundstücken verursachen. Wohngebiete wie Gärten, Wohnstraßen und Parks sind zudem als „befriedete Bezirke“ gemäß § 6 Bundesjagdgesetz eingestuft, in denen die Jagd ruht. Der Jagdpächter darf dort nicht ohne Weiteres schießen, weshalb für diese Flächen kein gesetzlicher Anspruch auf Wildschadensersatz besteht.
Für den Schutz privater Grundstücke sind die Eigentümer selbst verantwortlich. Die Gemeinde Binz besitzt keine eigene Jagdberechtigung, steht jedoch in engem Austausch mit der unteren Jagdbehörde und dem Jagdpächter, um im Bedarfsfall Sondergenehmigungen für gezielte Vergrämungs- oder Bejagungsmaßnahmen im Ortsrandbereich abzustimmen.
Die Gemeinde übernimmt dennoch Verantwortung
Obwohl die Gemeinde Binz rechtlich nicht zuständig und nicht verantwortlich für Schäden durch Wildschweine ist, möchten wir selbstverständlich dennoch lösungsorientiert handeln: So wird durch die Kollegen der Binzer Bucht voraussichtlich am Dienstag ein Vergrämungsmittel nach Empfehlung von Jägern an strategisch sinnvollen Koordinaten ausgebracht. Kein Gift, sondern ein Duftstoff, der die Wildschweine abhalten soll. Auch mit der Unteren Jagdbehörde des Landkreises werden Gespräche zu der Problematik erfolgen.
Empfohlene Vorsorgemaßnahmen für Grundstückseigentümer
Wildschweine suchen in Ortslagen meist nach leicht zugänglicher Nahrung. Die Gemeinde empfiehlt daher folgende Maßnahmen zur Schadensprävention:
Verhalten bei Begegnungen mit Wildschweinen
Wildschweine meiden den Menschen von Natur aus und werden nur aggressiv, wenn sie sich bedrängt fühlen oder ihre Jungen verteidigen. Wir raten daher:
Meldestellen und Notfallkontakte
Bei akuter Bedrohung durch eine Rotte im Wohngebiet ist sofort der Polizeinotruf 110 zu wählen. Regelmäßige Sichtungen von Wildschweinen an bestimmten Stellen im Ort können beim Ordnungsamt der Gemeinde Binz unter 038393 374-37 oder -30 sowie per E-Mail an hansen@gemeinde-binz.de gemeldet werden. Die Gemeinde leitet diese Informationen zur Routenanalyse an den Jagdpächter weiter.
Wichtiger Hinweis:
Das Vergiften oder eigenmächtige Verletzen von Wildtieren ist strengstens verboten, stellt eine schwere Straftat dar und ist lebensgefährlich für Haustiere sowie Kinder.
18.09.2026 Allgemein
Stefanie BeschZimmer 112Tel. +49 (0) 38393 / 374-38 oder +49 (0) 151 / 21173533E-Mail