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Unterstützung für Betroffene von DDR-Unrecht

Außenstelle der Bezirksnervenklinik Schwerin in Dobbertin, Rückansicht Haus 16, Foto: Landeshauptarchiv Schwerin, Bestand: LHA SN 7.11-1/31 BNK Schwerin, Signatur: Nr. 83, S-2017-161-002

Die Stiftung „Anerkennung und Hilfe“ unterstützt Menschen, die als Kinder und Jugendliche in der DDR zwischen 1949 und 1990 in stationären Einrichtungen der Sonderpädagogik, Psychiatrie oder Behindertenhilfe Leid und Unrecht erfahren haben und heute noch unter den Folgen leiden.

Betroffene, deren Angehörige oder Betreuer können sich noch bis zum Meldeschluss am 30.06.2021 persönlich, telefonisch oder schriftlich per Brief, Mail oder Fax an die Stiftung wenden. Die Anlauf- und Beratungsstelle wurde bei der Landesbeauftragten für MV für die Aufarbeitung der SED-Diktatur eingerichtet.

Die Landesbeauftragte Anne Drescher sagte: „Ich bitte Angehörige, Bekannte, Betreuungs- und Pflegepersonen, mögliche Betroffene anzumelden: Rufen Sie uns an, schreiben Sie uns eine Mail, schicken Sie ein Fax. Es geht um Menschen, die in der DDR als Minderjährige in Nervenkliniken, Behinderteneinrichtungen, in Internaten von Hilfs- und Sonderschulen z.B. für Hör- und Sehgeschädigte, aber auch als Rollstuhlfahrer in Alters- und Pflegeheimen untergebracht waren.

Betroffene berichten in den Beratungsgesprächen bei uns häufig über Schläge, Demütigungen, Essensentzug, Fixierung in Netzbetten. Sehr oft sind sie in ungeeigneten und mangelhaften Unterkünften untergebracht worden und haben nicht die notwendige Zuwendung, Förderung und Bildung erhalten.“

07.05.2021 Allgemein