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Reisegewerbe
Anzeige Wanderlager

Ein Wanderlager liegt vor, wenn ein Gewerbetreibender außerhalb einer gewerblichen Niederlassung und außerhalb einer Messe, Ausstellung oder eines Marktes von einer festen Verkaufsstätte aus vorübergehend Waren feilhält oder Bestellungen auf Waren aufsucht. Ein Wanderlager ist Ausübung des Reisegewerbes; der Besitz der Reisegewerbekarte ist deshalb Voraussetzung.

Die Veranstaltung eines Wanderlagers nach § 56a Gewerbeordnung (GewO) zum Vertrieb von Waren oder Dienstleistungen ist bei der für den Ort der Veranstaltung zuständigen Behörde anzuzeigen, wenn auf die Veranstaltung durch öffentliche Ankündigung hingewiesen werden soll.

Gebühr

  • Die Höhe der Gebühr richtet sich nach Art und Umfang der beantragten Erlaubnis. Als Grundlage dient dabei die Gewerbekostenverordnung (GewKostVO M-V).

Bearbeitungszeit

  • Die Anzeige ist 2-fach, zwei Wochen vor Beginn der Veranstaltung bei der Gemeinde zu stellen. Die Bearbeitungsdauer beträgt ca. 2 Wochen.

Erforderliche Unterlagen

  • schriftlicher Antrag (siehe Antragsformular)
  • Kopie der Reisegewerbekarte
  • Muster der öffentlichen Ankündigung (2-fach)
  • Einverständniserklärung des Eigentümers I Inhabers der Verkaufsfläche

Zusätzliche Hinweise

Hinweis über die nach abschließender Bearbeitung und Entscheidung über den Antrag (Genehmigung oder Ablehnung) ergehende Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden.

Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Bürgermeister der Gemeinde Ostseebad Binz, Jasmunder Str. 11, 18609 Ostseebad Binz, einzulegen.

Rechtsgrundlagen

Wegweiser

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Planen und Bauen
Gewerbeamt

Jasmunder Straße 11
18609 Ostseebad Binz

Sachbearbeiter

Michael Hansen
Zimmer 101
Tel. +49 (0) 38393 / 374-37
E-Mail

Dienstag:
09:00 – 12:00 & 13:00 – 17:00
Donnerstag:
09:00 – 12:00 & 13:00 – 16:00
sowie nach vorheriger Vereinbarung