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Eine Anzeige für reisegewerbekartenfreie Tätigkeiten gem. § 55a Gewerbeordnung (GewO) ist zu melden, wenn Sie gelegentlich bei Messen, Ausstellungen, öffentlichen Festen oder aus besonderem Anlass mit Erlaubnis der Behörde in Ihrer Wohnsitzgemeinde oder der Gemeinde, in der Sie Ihre betriebliche Niederlassung haben, Waren anbieten. Die Gemeinde darf nicht mehr als 10.000 Einwohner haben, und es dürfen nicht von einer ortsfesten Verkaufsstelle oder einer anderen Einrichtung, regelmäßig in kürzeren Zeitabständen an derselben Stelle Lebensmittel oder andere Waren des täglichen Bedarfs vertrieben oder Druckwerke auf öffentlichen Wegen, Straßen, Plätzen oder an anderen öffentlichen Orten angeboten werden.
Hinweis über die nach abschließender Bearbeitung und Entscheidung über den Antrag (Genehmigung oder Ablehnung) ergehende Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Bürgermeister der Gemeinde Ostseebad Binz, Jasmunder Str. 11, 18609 Ostseebad Binz, einzulegen.
Michael HansenZimmer 101Tel. +49 (0) 38393 / 374-37E-Mail
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