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Sonstiges Erlaubniswesen
Geeignetheitsbescheinigung für das Aufstellen von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit

Wer gewerbsmäßig Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit aufstellen will, bedarf nach § 33 c Abs. 3 Satz 1 Gewerbeordnung (GewO) der Bestätigung der zuständigen Behörde, dass der Aufstellungsort den Bestimmungen der Spielverordnung (SpielV) entspricht.

Gebühr

  • Die Höhe der Gebühr richtet sich nach Art und Umfang der beantragten Erlaubnis. (Tarifstelle: 105.1 u. 105.2 – 105.1: Schank- u. Speisewirtschaft, Wettannahmestellen, Betrag: 26,00 – 102,00 €, 105.2: Spielhallen, Betrag: 51,00 – 255,00 €)
  • Als Grundlage dient dabei die Gewerbekostenverordnung (GewKostVO M-V).

Bearbeitungszeit

Der Antrag ist rechtzeitig vor Aufstellung bei der Gemeinde zu stellen. Die Bearbeitungsdauer beträgt ca. 1-3 Monate nach Abgabe aller Unterlagen.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag
  • Personaldokument
  • Skizze oder Lageplan des Aufstellungsplatzes
  • Einverständniserklärung des Inhabers des Aufstellungsortes
  • Erlaubnis zur Aufstellung von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit

Zusätzliche Hinweise

Hinweis über die nach abschließender Bearbeitung und Entscheidung über den Antrag (Genehmigung oder Ablehnung) ergehende Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden.

Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Bürgermeister der Gemeinde Ostseebad Binz, Jasmunder Str. 11, 18609 Ostseebad Binz, einzulegen.

Rechtsgrundlagen

Wegweiser

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Planen und Bauen
Gewerbeamt I Fundbüro

Jasmunder Straße 11
18609 Ostseebad Binz

in Ausschreibung


Zimmer 109
Tel. +49 (0) 38393 / 374-37
E-Mail

Dienstag:
09:00 – 12:00 & 13:00 – 17:00
Donnerstag:
09:00 – 12:00 & 13:00 – 16:00
sowie nach vorheriger Vereinbarung