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Wer gewerbsmäßig Grundstücke, Immobilien, Darlehen vermitteln oder die Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge nachweisen, Bauvorhaben als Bauherr im eigenen Namen für eigene und fremde Rechnung mit Vermögenswerten Dritter vorbereiten oder durchführen oder als Baubetreuer im fremden Namen für fremde Rechnung wirtschaftlich vorbereiten und durchführen will, bedarf gemäß § 34 c GewO der Erlaubnis.
Hinweis über die nach abschließender Bearbeitung und Entscheidung über den Antrag (Genehmigung oder Ablehnung) ergehende Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden.
Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Bürgermeister der Gemeinde Ostseebad Binz, Jasmunder Str. 11, 18609 Ostseebad Binz, einzulegen.
Michael HansenZimmer 101Tel. +49 (0) 38393 / 374-37E-Mail
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