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Sonstiges Erlaubniswesen
Pfandleihgewerbe

Wer das Geschäft eines Pfandleihers oder Pfandvermittlers betreiben will, bedarf der Erlaubnis gem. § 34 Gewebeordnung.

Was ist ein Pfandleiher?
Der Pfandleiher gewährt ein Gelddarlehen gegen ein Faustpfand zur Sicherung des Darlehens nebst Zinsen und Kosten.

Was ist ein Pfandvermittler?

Die Pfandvermittler vermitteln Pfandgeschäfte in der Weise, dass sie ihnen übergebene Sachen auf ihren Namen bei einem Pfandleiher oder in einem öffentlichen Leihhaus verpfänden und die erhaltenen Darlehen an ihre Auftraggeber abführen.

Gebühr

  • Die Höhe der Gebühr richtet sich nach Art und Umfang der beantragten Erlaubnis. (Tarifstelle: 109 Betrag: 153,00 – 663,00 €)
  •  Als Grundlage dient dabei die Gewerbekostenverordnung (GewKostVO M-V).

Bearbeitungszeit

  • Der Antrag ist rechtzeitig vor Aufstellung bei der Gemeinde zu stellen. Die Bearbeitungsdauer beträgt ca. 1-3 Monate nach Abgabe aller Unterlagen.

Erforderliche Unterlagen

  • Schriftlicher Antrag (siehe Antragsformular)
  • Personalausweis
  • Polizeiliches Führungszeugnis (für Behörden)
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (für Behörden) – bei Gesellschaften für jeden
  • Geschäftsführer und die Gesellschaft
  • Bescheinigung in Steuersachen – bei Gesellschaften für jeden Geschäftsführer und die Gesellschaft
  • Handelsregisterauszug
  • Nachweis über die erforderlichen Mittel oder Sicherheiten für die Ausübungen der Tätigkeiten

Zusätzliche Hinweise

Hinweis über die nach abschließender Bearbeitung und Entscheidung über den Antrag (Genehmigung oder Ablehnung) ergehende Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden.

Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Bürgermeister der Gemeinde Ostseebad Binz, Jasmunder Str. 11, 18609 Ostseebad Binz, einzulegen.

Rechtsgrundlagen

Wegweiser

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Planen und Bauen
Gewerbeamt I Fundbüro

Jasmunder Straße 11
18609 Ostseebad Binz

in Ausschreibung


Zimmer 109
Tel. +49 (0) 38393 / 374-37
E-Mail

Dienstag:
09:00 – 12:00 & 13:00 – 17:00
Donnerstag:
09:00 – 12:00 & 13:00 – 16:00
sowie nach vorheriger Vereinbarung