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Sonstiges Erlaubniswesen
Spielhallenerlaubnis

Wer gewerbsmäßig eine Spielhalle oder ein ähnliches Unternehmen betreiben will, das ausschließlich oder überwiegend der Aufstellung von Spielgeräten oder der Veranstaltung anderer Spiele im Sinne des § 33 c Abs. 1 Satz 1 oder des § 33 d Abs. 1 Satz 1 Gewerbeordnung (GewO) oder der gewerblichen Aufstellung von Unterhaltungsspielen ohne Gewinn-möglichkeit dient, bedarf gemäß § 33 i GewO der Erlaubnis der zuständigen Behörde sowie einer notwendigen Erlaubnis nach Glücksspielstaatsvertrag.

Gebühr

  • Die Höhe der Gebühr richtet sich nach Art und Umfang der beantragten Erlaubnis.
  • Als Grundlage dient dabei die Gewerbekostenverordnung (GewKostVO M-V).

Bearbeitungszeit

  • Der Antrag ist rechtzeitig vor Aufstellung bei der Gemeinde zu stellen. Die Bearbeitungsdauer beträgt ca. 1-3 Monate nach Abgabe aller Unterlagen.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag
  • Personaldokument
  • Polizeiliches Führungszeugnis (für Behörden)
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister (für Behörden) – bei Gesellschaften für jeden Geschäftsführer und die Gesellschaft –
  • Bescheinigung in Steuersachen – bei Gesellschaften für jeden Geschäftsführer und die Gesellschaft –
  • Grundrisszeichnung
  • Baugenehmigung
  • Handelsregisterauszug oder Kopie des Gesellschaftervertrages
  • Erlaubnis zur Aufstellung von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit nach 33 c GewO (nur, wenn der Betreiber der Spielhalle in dieser auch selbst Spielgeräte aufstellen will)

Zusätzliche Hinweise

Hinweis über die nach abschließender Bearbeitung und Entscheidung über den Antrag (Genehmigung oder Ablehnung) ergehende Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden.

Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Bürgermeister der Gemeinde Ostseebad Binz, Jasmunder Str. 11, 18609 Ostseebad Binz, einzulegen.

Rechtsgrundlagen

Wegweiser

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Planen und Bauen
Gewerbeamt

Jasmunder Straße 11
18609 Ostseebad Binz

Sachbearbeiter

Michael Hansen
Zimmer 101
Tel. +49 (0) 38393 / 374-37
E-Mail

Dienstag:
09:00 – 12:00 & 13:00 – 17:00
Donnerstag:
09:00 – 12:00 & 13:00 – 16:00
sowie nach vorheriger Vereinbarung