Das Logo des Fachbereichs Planen und Bauen invers

Sonstiges Erlaubniswesen
Versteigerergewerbe

Wer gewerbsmäßig fremde bewegliche Sachen, fremde Grundstücke oder fremde Rechte versteigern will, bedarf gemäß § 34 b Gewerbeordnung (GewO) der Erlaubnis der zuständigen Behörde.

Gebühr

  • Die Höhe der Gebühr richtet sich nach Art und Umfang der beantragten Erlaubnis. (Tarifstelle: 111.1 Betrag: 102,00 – 663,00 €)
  •  Als Grundlage dient dabei die Gewerbekostenverordnung (GewKostVO M-V).

Bearbeitungszeit

  • Der Antrag ist rechtzeitig vor Aufstellung bei der Gemeinde zu stellen. Die Bearbeitungsdauer beträgt ca. 1-3 Monate nach Abgabe aller Unterlagen.

Erforderliche Unterlagen

  • SchriftlicherAntrag (siehe Antragsformular)
  • Personaldokument
  • Polizeiliches Führungszeugnis (für Behörden)
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister (für Behörden) – bei Gesellschaften für jeden Geschäftsführer und die Gesellschaft –
  • Bescheinigung in Steuersachen – bei Gesellschaften für jeden Geschäftsführer und die Gesellschaft selbst –
  • Handelsregisterauszug oder Kopie des Gesellschaftervertrages

Zusätzliche Hinweise

Hinweis über die nach abschließender Bearbeitung und Entscheidung über den Antrag (Genehmigung oder Ablehnung) ergehende Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden.

Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Bürgermeister der Gemeinde Ostseebad Binz, Jasmunder Str. 11, 18609 Ostseebad Binz, einzulegen.

Rechtsgrundlagen

Wegweiser

Das Logo des Fachbereichs Planen und Bauen

Planen und Bauen
Gewerbeamt I Fundbüro

Jasmunder Straße 11
18609 Ostseebad Binz

in Ausschreibung


Zimmer 109
Tel. +49 (0) 38393 / 374-37
E-Mail

Dienstag:
09:00 – 12:00 & 13:00 – 17:00
Donnerstag:
09:00 – 12:00 & 13:00 – 16:00
sowie nach vorheriger Vereinbarung