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Einwohnermeldestelle
Eintragung einer Übermittlungs- und Auskunftssperre Ihrer Personendaten

Gemäß des Bundesmeldegesetzes (BMG) weist die Meldebehörde darauf hin, dass Sie das Recht haben, in nachfolgenden Fällen der Weitergabe ihrer Daten zu widersprechen. Mit einer Auskunftssperre können Sie erreichen, dass Ihre zuständige Meldebehörde nur noch in eng begrenzten Ausnahmefällen eine Melderegisterauskunft zu Ihren Daten erteilt.

Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift gegenüber der Gemeindeverwaltung Binz, Einwohnermeldeamt zu erklären.

Die Auskunftssperre ist auf zwei Jahre befristet. Sie kann auf erneuten Antrag verlängert werden.

1. Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr

Soweit Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, können Sie der Datenübermittlung gemäß § 36 Abs. 2 Satz 1 BMG in Verbindung mit i.V.m. § 58c Abs. 1 Satz 1 des Soldatengesetzes widersprechen.

2. Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an eine öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft, der nicht die meldepflichtige Person angehört, sondern Familienangehörige der meldepflichtigen Person angehören

Sie können der Datenübermittlung gemäß § 42 Abs. 3 Satz 2 BMG i.V.m. § 42 Abs. 2 BMG widersprechen.

3. Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Parteien, Wählergruppen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen

Sie können der Datenübermittlung gemäß § 50 Abs. 5 BMG i.V.m. § 50 Abs. 1 BMG widersprechen.

4. Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten aus Anlass von Alters- oder Ehejubiläen an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk

Sie können der Datenübermittlung gemäß § 50 Abs. 5 BMG i.V.m. § 50 Abs. 2 BMG widersprechen.

5. Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Adressbuchverlage

Sie können der Datenübermittlung gemäß § 50 Abs. 5 BMG i.V.m. § 50 Abs. 3 BMG widersprechen.

Gebühren

  • keine Gebühren

Rechtsgrundlagen

Quelle

Bundesmeldegesetz

Wegweiser

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Allgemeine Verwaltung
Einwohnermeldestelle

Jasmunder Straße 11
18609 Ostseebad Binz

Sachbearbeiterin

Jasmin Schösser
Zimmer 213 / 214
Tel. +49 (0) 38393 / 374-39
E-Mail

Offizielle Sprechzeiten

Dienstag:
9:00 – 12:00 & 13:00 – 17:00
Donnerstag:
9:00 – 12:00 & 13:00 – 16:00
sowie nach vorheriger Vereinbarung