Das Logo des Fachbereichs Planen und Bauen invers

Ladenöffnungszeiten, Märkte und Gaststätten
Gestattung eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes

Wann wird eine Gestattung nach § 12 Abs. 1 GastG (Gaststättengesetz) benötigt?
Wenn ein erlaubnispflichtiges Gaststättengewerbe aufgrund eines besonderen Anlasses nur vorübergehend betrieben werden soll.


Was ist ein besonderer Anlass?
Nach der Rechtsprechung ist ein entsprechender besonderer Anlass dann anzunehmen, wenn die betreffende gastronomische Tätigkeit an ein kurzfristiges, nicht häufig auftretendes Ereignis anknüpft, das außerhalb der gastronomischen Tätigkeit liegt. Der Anlass muss also ausschließlich nicht-gastronomischer Art sein (z.B. Vereins-, Stadt-, Musikfest etc.)

Werden nur alkoholfreie Getränke und/oder zubereitete Speisen verabreicht, ist der Betrieb erlaubnisfrei.

Gebühr

  • bis einen Tag je Standort 31,00 €
  • je weiteren Tag je Standort 15,50 €

Bearbeitungszeit

Der Antrag auf Erteilung einer Gestattung ist 3 Wochen vor Beginn der Veranstaltung schriftlich bei der Gemeinde zu stellen.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag (siehe Antragsformular)
  • Polizeiliches Führungszeugnis (zu beantragen beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes, zur Vorlage bei einer Behörde)
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister (GZR) zur Person (zu beantragen beim Einwohnermeldeamt oder Gewerbeamt des Wohnsitzes, zur Vorlage bei einer Behörde; bei Gesellschaften für alle Geschäftsführer und für die Gesellschaft selbst zu beantragen beim Betriebssitz der GmbH)
  • unbefristete Aufenthalts- I Arbeitserlaubnis (für Ausländer aus Nicht-EU-Staaten)

Zusätzliche Hinweise

Hinweis über die nach abschließender Bearbeitung und Entscheidung über den Antrag (Genehmigung oder Ablehnung) ergehende Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden.

Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Bürgermeister der Gemeinde Ostseebad Binz, Jasmunder Str. 11, 18609 Ostseebad Binz, einzulegen.

Rechtsgrundlagen

Wegweiser

Das Logo des Fachbereichs Planen und Bauen

Planen und Bauen
Gewerbeamt

Jasmunder Straße 11
18609 Ostseebad Binz

Sachbearbeiter

Michael Hansen
Zimmer 101
Tel. +49 (0) 38393 / 374-37
E-Mail

Dienstag:
09:00 – 12:00 & 13:00 – 17:00
Donnerstag:
09:00 – 12:00 & 13:00 – 16:00
sowie nach vorheriger Vereinbarung