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Wann wird eine Gestattung nach § 12 Abs. 1 GastG (Gaststättengesetz) benötigt? Wenn ein erlaubnispflichtiges Gaststättengewerbe aufgrund eines besonderen Anlasses nur vorübergehend betrieben werden soll.
Was ist ein besonderer Anlass? Nach der Rechtsprechung ist ein entsprechender besonderer Anlass dann anzunehmen, wenn die betreffende gastronomische Tätigkeit an ein kurzfristiges, nicht häufig auftretendes Ereignis anknüpft, das außerhalb der gastronomischen Tätigkeit liegt. Der Anlass muss also ausschließlich nicht-gastronomischer Art sein (z.B. Vereins-, Stadt-, Musikfest etc.) Werden nur alkoholfreie Getränke und/oder zubereitete Speisen verabreicht, ist der Betrieb erlaubnisfrei.
Gebühr
Bearbeitungszeit
Der Antrag auf Erteilung einer Gestattung ist 3 Wochen vor Beginn der Veranstaltung schriftlich bei der Gemeinde zu stellen.
Erforderliche Unterlagen
Zusätzliche Hinweise
Hinweis über die nach abschließender Bearbeitung und Entscheidung über den Antrag (Genehmigung oder Ablehnung) ergehende Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Bürgermeister der Gemeinde Ostseebad Binz, Jasmunder Str. 11, 18609 Ostseebad Binz, einzulegen.
Rechtsgrundlagen
Michael HansenZimmer 101Tel. +49 (0) 38393 / 374-37E-Mail
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