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Lebenssituationen
Schwerbehinderte Menschen

Menschen mit schweren Behinderungen können per Gesetz festgelegte Nachteilsausgleiche und Rechte in Anspruch nehmen. Voraussetzung dafür ist der Schwerbehindertenausweis. Dieses Dokument ist ein Nachweis über den Status als schwerbehinderter Mensch und gibt Auskunft über die Schwere der Behinderung.

Wer hat Anspruch auf einen Schwerbehindertenausweis?

Anspruch auf einen Schwerbehindertenausweis haben Sie,

  • wenn bei Ihnen ein Grad der Behinderung von wenigstens 50 vorliegt
  • und Sie Ihren Wohnsitz in Deutschland haben, in Deutschland arbeiten oder sich gewöhnlich in Deutschland aufhalten.

Menschen mit Behinderung sind im Sinne des Sozialgesetzbuches diejenigen, die körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, die sie in Wechselwirkung mit einstellungs- und umweltbedingten Barrieren an der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate hindern können.

Wie erhält man einen Schwerbehindertenausweis?

Die Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises wird beim Landesamt für Gesundheit und Soziales bearbeitet. Wir unterstützen Sie gerne beim Stellen des entsprechenden Antrags.

Wegweiser

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Allgemeine Verwaltung
Soziales I Wohngeld

Jasmunder Straße 11
18609 Ostseebad Binz

Sachbearbeiterin

Susanne Loitz
Zimmer 215

Offizielle Sprechzeiten

Dienstag:
09:00 – 12:00 & 13:00 – 17:00
Donnerstag:
09:00 – 12:00 & 13:00 – 16:00
sowie nach vorheriger Vereinbarung