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Menschen mit schweren Behinderungen können per Gesetz festgelegte Nachteilsausgleiche und Rechte in Anspruch nehmen. Voraussetzung dafür ist der Schwerbehindertenausweis. Dieses Dokument ist ein Nachweis über den Status als schwerbehinderter Mensch und gibt Auskunft über die Schwere der Behinderung.
Anspruch auf einen Schwerbehindertenausweis haben Sie,
Menschen mit Behinderung sind im Sinne des Sozialgesetzbuches diejenigen, die körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, die sie in Wechselwirkung mit einstellungs- und umweltbedingten Barrieren an der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate hindern können.
Die Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises wird beim Landesamt für Gesundheit und Soziales bearbeitet. Wir unterstützen Sie gerne beim Stellen des entsprechenden Antrags.
Susanne LoitzZimmer 215
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