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Wohnen
Straßenreinigung & Winterdienst

Ein Straßenbesen kehrt Laub zusammen.

Die Gemeinde Ostseebad Binz ist für die Reinigung öffentlicher Straßen in geschlossener Ortslage zuständig. Die erforderlichen Leistungen für die Ausführung und Verantwortlichkeit für die Straßenreinigung sind in der Straßenreinigungssatzung geregelt. Das beinhaltet auch die Glätte- und Schneebeseitigung. Diese Reinigungspflicht wird in bestimmten Fällen auf Eigentümer anliegender Grundstücke übertragen.

Die Fahrbahnen werden überwiegend durch die Gemeinde gereinigt. Auch wird der Winterdienst auf den Fahrbahnen von der Gemeinde koordiniert und ausgeführt. Diese bedient sich dabei eines privaten Reinigungsunternehmens.

In der Straßenreinigungssatzung ist u.a. geregelt, dass bestimmte öffentliche Straßen und alle Geh- sowie Radwege von einer öffentlichen Straßenreinigung ausgeschlossen sind. Auf diesen von der öffentlichen Reinigung ausgeschlossenen Straßenbestandteilen, Geh- sowie Radwegen obliegen die entsprechend erforderlichen Reinigungen und der Winterdienst dem Straßenanlieger.

In der Straßenreinigungssatzung sind die entsprechenden Reinigungs- und Winterdienstpflichten straßenbezogen ersichtlich.

Die zu erbringenden Leistungen bei der Reinigung ergeben sich aus der Unterteilung in die Reinigungsklassen 0 bis 5.

  • Reinigungsklasse 0:
    sechsmal wöchentliche Reinigung aller Straßenteile, Schnee- und Glättebeseitigung im Rahmen des § 50 Abs. 2 und 3 StrWG-M
  • Reinigungsklasse 1:
    sechsmal wöchentliche Reinigung aller Straßenteile, Schnee- und Glättebeseitigung im Rahmen des § 50 StrWG-MV, soweit diese Verpflichtung nicht nach § 5 der Straßenreinigungssatzung übertragen worden ist.
  • Reinigungsklasse 2:
    dreimal wöchentliche Reinigung aller Straßenteile, Schnee- und Glättebeseitigung im Rahmen des § 50 StrWG-MV, soweit diese Verpflichtung nicht nach § 5 der Straßenreinigungssatzung übertragen worden ist.
  • Reinigungsklasse 3:
    einmal wöchentliche Reinigung der Fahrbahnen, bei Verbindungswegen aller Wegeteile, Schnee- und Glättebeseitigung im Rahmen des § 50 StrWG-MV, soweit diese Reinigungspflicht nicht nach § 5 der Straßenreinigungssatzung übertragen worden ist.
  • Reinigungsklasse 4:
    14-tägige Reinigung der Fahrbahnen, bei Verbindungswegen aller Wegeteile, Schnee- und Glättebeseitigung im Rahmen des § 50 StrWG-MV, soweit diese Verpflichtung nicht nach § 5 der Straßenreinigungssatzung übertragen worden ist.
  • Reinigungsklasse 5:
    Die Reinigung der Gehwege und Fahrbahnen wird auf die Eigentümer der anliegenden Grundstücke übertragen. Die Schnee- und Glättebeseitigung obliegt der Gemeinde, soweit diese Verpflichtung nicht nach § 5 der Straßenreinigungssatzung übertragen worden ist.

Der Winterdienst ist ebenfalls in der Straßenreinigungssatzung der Gemeinde geregelt, so dass hier die gleichen Festsetzungen zutreffen.

Gebühr

  • Für die öffentliche erbrachten Reinigungsleistungen und Leistungen zur Schnee- und Glättebeseitigung werden Gebühren auf Grundlage der Straßenreinigungsgebührensatzung der Gemeinde erhoben.

Zusätzliche Hinweise

  • Wenn Sie einen Bedarf an einer nicht ausreichend erbrachten Winterdienst- oder Straßenreinigungsleistung erkennen, können Sie uns gern informieren!

Rechtsgrundlagen

Wegweiser

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Planen und Bauen
Verkehrstechnik & Sondernutzungen

Jasmunder Straße 11
18609 Ostseebad Binz

Sachbearbeiter

Matthias Preuß
Zimmer 106
Tel. +49 (0) 38393 / 374-35
E-Mail

Offizielle Sprechzeiten

Dienstag:
09:00 – 12:00 & 13:00 – 17:00
Donnerstag:
09:00 – 12:00 & 13:00 – 16:00
sowie nach vorheriger Vereinbarung