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Die Gemeinde Ostseebad Binz ist für die Reinigung öffentlicher Straßen in geschlossener Ortslage zuständig. Die erforderlichen Leistungen für die Ausführung und Verantwortlichkeit für die Straßenreinigung sind in der Straßenreinigungssatzung geregelt. Das beinhaltet auch die Glätte- und Schneebeseitigung. Diese Reinigungspflicht wird in bestimmten Fällen auf Eigentümer anliegender Grundstücke übertragen.
Die Fahrbahnen werden überwiegend durch die Gemeinde gereinigt. Auch wird der Winterdienst auf den Fahrbahnen von der Gemeinde koordiniert und ausgeführt. Diese bedient sich dabei eines privaten Reinigungsunternehmens.
In der Straßenreinigungssatzung ist u.a. geregelt, dass bestimmte öffentliche Straßen und alle Geh- sowie Radwege von einer öffentlichen Straßenreinigung ausgeschlossen sind. Auf diesen von der öffentlichen Reinigung ausgeschlossenen Straßenbestandteilen, Geh- sowie Radwegen obliegen die entsprechend erforderlichen Reinigungen und der Winterdienst dem Straßenanlieger.
In der Straßenreinigungssatzung sind die entsprechenden Reinigungs- und Winterdienstpflichten straßenbezogen ersichtlich.
Die zu erbringenden Leistungen bei der Reinigung ergeben sich aus der Unterteilung in die Reinigungsklassen 0 bis 5.
Der Winterdienst ist ebenfalls in der Straßenreinigungssatzung der Gemeinde geregelt, so dass hier die gleichen Festsetzungen zutreffen.
Matthias PreußZimmer 106Tel. +49 (0) 38393 / 374-35E-Mail
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