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Ladenöffnungszeiten, Märkte und Gaststätten
Stellvertretererlaubnis

Wer ein erlaubnisbedürftiges Gaststättengewerbe durch einen Stellvertreter betreiben will, bedarf gem. § 9 GastG (Gaststättengesetz) einer Stellvertretungserlaubnis. Antragssteller und Erlaubnisinhaber ist der Gewerbetreibende, nicht der Stellvertreter.

Ein Stellvertreter ist, wer den Gewerbebetrieb im Namen und für Rechnung des Inhabers, im Übrigen aber selbständig führt. Er hat den Behörden gegenüber für eine ordnungsgemäße Betriebsführung einzustehen.

Gebühr

  • Die Höhe der Gebühr richtet sich nach Art und Umfang der beantragten Erlaubnis. (Tarifstelle: 206 Betrag: 51,00 – 632,00 €)
  •  Als Grundlage dient dabei die Gewerbekostenverordnung (GewKostVO M-V) .

Bearbeitungszeit

Der Antrag ist rechtzeitig bei der Gemeinde zu stellen. Die Bearbeitungsdauer beträgt ca. 1 – 3 Monate nach Abgabe aller Unterlagen.

Erforderliche Unterlagen

Zum Antrag auf Erteilung einer Stellvertretererlaubnis nach § 9 Gaststättengesetz (GastG) sind nachstehend genannte Unterlagen mit einzureichen:

  • Antrag (siehe Antragsformular)
  • Polizeiliches Führungszeugnis (zu beantragen beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes, zur Vorlage bei einer Behörde)
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister (GZR) zur Person (zu beantragen beim Einwohnermeldeamt oder Gewerbeamt des Wohnsitzes, zur Vorlage bei einer Behörde; bei Gesellschaften für alle Geschäftsführer und für die Gesellschaft selbst zu beantragen beim Betriebssitz der GmbH)
  • Bescheinigung in Steuersachen vom zuständigen Finanzamt der letzten Veranlagung bei Gesellschaften für alle Geschäftsführer und für die GmbH
  • Schulungsnachweis der IHK gemäß § 4 Abs. 1 Punkt 4 GastG Bei mehreren Geschäftsführern für jede Person, IHK Stralsund, Tel.: 0381 338-810
  • unbefristete Aufenthalts- I Arbeitserlaubnis (für Ausländer aus Nicht-EU-Staaten)

Zusätzliche Hinweise

Hinweis über die nach abschließender Bearbeitung und Entscheidung über den Antrag (Genehmigung oder Ablehnung) ergehende Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden.

Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Bürgermeister der Gemeinde Ostseebad Binz, Jasmunder Str. 11, 18609 Ostseebad Binz, einzulegen.

Rechtsgrundlagen

Wegweiser

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Planen und Bauen
Gewerbeamt I Fundbüro

Jasmunder Straße 11
18609 Ostseebad Binz

in Ausschreibung


Zimmer 109
Tel. +49 (0) 38393 / 374-37
E-Mail

Dienstag:
09:00 – 12:00 & 13:00 – 17:00
Donnerstag:
09:00 – 12:00 & 13:00 – 16:00
sowie nach vorheriger Vereinbarung