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Für die Inanspruchnahme von Einrichtungen und Anlagen für alle von der Gemeinde Ostseebad Binz bewirtschafteten Strandabschnitte einschließlich der Dünen werden Entgelte nach Maßgabe dieser Entgeltsatzung erhoben.
Gemäß § 2 der Entgeltordnung im Strand- und Dünenbereich sind folgende Nutzungen von der Erhebung befreit:
Eine Genehmigung ist in jedem Falle trotzdem notwendig, jedoch werden für die o.g. Fälle keine Verwaltungsgebühren berechnet.
Die Satzung über die Strand- und Badeordnung gilt für alle im Territorium der Gemeinde Ostseebad Binz bewirtschafteten Dünen und Strandabschnitte mit den dazu gehörenden Badebereichen im Wasser.
Die Strand- und Badeordnung regelt die Nutzungen und Verbote im Strand und Dünenbereich des Ostseebades Binz.
Tel: +49 (0) 38393 - 148148Fax: +49 (0) 38393 - 148299E-Mail
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Kai GardejaE-Mail
Ralf MüllerTel. +49 (0)38393148 200E-Mail
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