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Weitere Informationen
Nutzung Strand- und Dünenbereich

Für die Inanspruchnahme von Einrichtungen und Anlagen für alle von der Gemeinde Ostseebad Binz bewirtschafteten Strandabschnitte einschließlich der Dünen werden Entgelte nach Maßgabe dieser Entgeltsatzung erhoben.

Entgeltbefreiung

Gemäß § 2 der Entgeltordnung im Strand- und Dünenbereich sind folgende Nutzungen von der Erhebung befreit:

  1. Nutzungen durch Behörden zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben bzw. bei Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben,
  2. Tätigkeiten von staatlich zugelassenen politischen Parteien, Gewerkschaften und Religionsgemeinschaften,
  3. das Aufstellen von Denkmälern, Plastiken und anderen Kunstgegenständen,
  4. das Aufstellen von Behältern für die Entsorgung von Abfällen,
  5. für Drehgenehmigungen, die der Werbung für das Ostseebad Binz dienen.

Eine Genehmigung ist in jedem Falle trotzdem notwendig, jedoch werden für die o.g. Fälle keine Verwaltungsgebühren berechnet.

Rechtsgrundlagen

Strand- und Badeordnung

Die Satzung über die Strand- und Badeordnung gilt für alle im Territorium der Gemeinde Ostseebad Binz bewirtschafteten Dünen und Strandabschnitte mit den dazu gehörenden Badebereichen im Wasser.

Die Strand- und Badeordnung regelt die Nutzungen und Verbote im Strand und Dünenbereich des Ostseebades Binz.

Rechtsgrundlagen

Wegweiser

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Eigenbetrieb
Binzer Bucht Tourismus

Im Haus des Gastes
Heinrich-Heine-­Straße 7
18609 Ostseebad Binz

Tel: +49 (0) 38393 - 148148
Fax: +49 (0) 38393 - 148299
E-Mail

Tourismusdirektor

Kai Gardeja
E-Mail

Leitung Unternehmensorganisation

Ralf Müller
Tel. +49 (0)38393148 200
E-Mail

nach vorheriger Vereinbarung