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Gebäude- & Energiemanagement
Energiesparende Leuchtmittel

Sogenannte Energiesparende Leuchtmittel erfüllen die Anforderungen der EU-Rahmenrichtlinie Ökodesign-Richtlinie und deren konkreter Umsetzung im Gesetz über die umweltgerechte Gestaltung energieverbrauchsrelevanter Produkte. Ziel ist die Ablösung von Leuchtmitteln mit geringer durch solche mit höherer Energieeffizienz und somit geringerem Energieverbrauch.

Energiesparende Leuchtmittel im Überblick

LED-Leuchtmittel sind die derzeit umweltfreundlichste Alternative unter den energiesparenden Leuchtmitteln. Sie zeichnen sich vor allem durch eine sehr lange Haltbarkeit aus, enthalten kein Quecksilber und sind sofort nach dem Einschalten hell. Anders als bei einer Glühbirne, bei der 90 Prozent der Energie als ungenutzte Wärme verpufft, senden LEDs nur Licht aus. Die Nutzungsdauer von LED-Leuchtmitteln wird mit bis zu 50.000 Stunden angegeben.

Kompaktleuchtstofflampen (umgangsprachlich Energiesparlampe) mit eingebautem Vorschaltgerät verbrauchen bei gleicher Helligkeit bis zu 80 Prozent weniger Energie als herkömmliche Glühlampen. Die auf dem Markt verfügbaren Lampen unterscheiden sich nicht nur im Stromverbrauch, sondern auch durch Haltbarkeit, Dimmbarkeit, Lichtfarbe und -qualität.

Halogen-Metalldampflampen sind zwar noch zulässig, gelten heute aber nicht mehr als Energiesparlampen. Zwar ist ihre Lebensdauer ungefähr zwei bis drei mal länger als die von Glühlampen, jedoch verbrauchen sie fünfmal soviel Energie wie ein LED-Leuchtmittel.

Die Natriumdampflampe zählt zu den effizienteren Leuchtmitteln. Sie ist in zwei verschiedenen Formen verfügbar: Natriumdampf-Hochdrucklampe (bis zu 150 lm/W) und Natriumdampf-Niederdrucklampe (bis zu 200 lm/W). Natriumdampflampen werden vorrangig als Nachtbeleuchtung von Industriegeländen sowie öffentlichen Verkehrswegen und Plätzen genutzt, da deren monochromatisches Licht (orange) kaum Farbsehen erlaubt jedoch das Kontrastsehen verstärkt.

Rechtsgrundlagen