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Ein Todesfall stellt für die Hinterbliebenen immer eine Ausnahmesituation dar. Um die Beurkundung in dieser schweren Situation gewährleisten zu können, sollte dem Standesamt der Sterbefall spätestens an dem Werktag, der dem Todestag folgt, von den Familienangehörigen, dem Leiter des Krankenhauses oder jeder anderen Person, die vom Sterbefall Kenntnis genommen hat, angezeigt werden. In der Regel übernimmt diese Meldung jedoch der beauftragte Bestatter für Sie.
Verstorbene müssen auf Friedhöfen bestattet werden. Es ist freigestellt, ob der Leichnam in einem Sarg oder in einer Urne beigesetzt wird. Auch die Wahl des Friedhofs ist freigestellt, soweit Grabstellen zur Verfügung stehen. Für den Erwerb von Grabstätten wenden Sie sich bitte an die zuständige Mitarbeiterin des Liegenschaftsmanagements.
Nicolle BehrensZimmer 101Tel. +49 (0) 38393 / 374-28E-Mail
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