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Zur Durchführung des Schlichtungsverfahrens über streitige Rechtsangelegenheiten unterhält die Gemeinde Ostseebad Binz eine Schiedsstelle. Die Aufgaben der Schiedsstelle werden für die Wahlperiode 2021 – 2026 wahrgenommen.
Unsere Schiedsfrau, Anita Fietz, ist vom Direktor des Amtsgerichtes Stralsund am 29.7.2021 bestätigt worden.
Der Gang zur Schiedsstelle ist nicht immer vorgeschrieben, aber oft der schnellste Weg, um eine Auseinandersetzung unbürokratisch und kostensparend beizulegen.Bei sogenannten Privatklagesachen müssen Sie, ehe Sie sich an das Gericht wenden können, die Schiedsstelle einschalten. Privatklagesachen sind Straftaten, bei denen die Staatsanwaltschaft Anklage nur dann erhebt, wenn ein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung besteht. Sieht die Staatsanwaltschaft ein solches öffentliches Interesse nicht, verweist sie den Bürger, der Strafanzeige erhoben hat, auf den Privatklageweg. Das heißt, der Betroffene muss sich selbst mit seiner Klage an das Strafgericht wenden, wenn er den Täter bestraft wissen will. Dies kann er aber nur, wenn er vorher versucht hat, sich mit dem anderen Beteiligten außergerichtlich zu versöhnen. Die Vergleichsbehörde, vor der diese notwendig zu führende Güteverhandlung stattfindet, ist die Schiedsstelle.Solche Privatdelikte sind:
Die Schiedsstelle ist aber auch die berufene Stelle, mancherlei bürgerlich-rechtliche Streitigkeiten zu regeln, die im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung von den Zivilgerichten zu entscheiden wären. Hier ist die Anrufung der Schiedsstelle nicht vorgeschrieben, sie geschieht vielmehr freiwillig. Wenn es Ihnen bei Streitigkeiten des täglichen Lebens nicht in erster Linie um die Durchsetzung eines Rechtsstandpunktes, sondern um die Wiederherstellung guter Beziehungen zu dem anderen Beteiligten geht, sollten Sie sich an die Schiedsstelle wenden.
Das Verfahren bei der Schiedsstelle ist relativ unbürokratisch. Es wird eingeleitet durch einen Antrag auf Durchführung des Schlichtungsverfahrens, der den Namen, Vornamen und die Anschrift der Parteien sowie den Gegenstand der Verhandlung und die Unterschrift des Antragstellers oder der Antragstellerin enthält. Dieser Antrag kann schriftlich eingereicht oder mündlich zu Protokoll der Schiedsstelle erklärt werden. Die Schiedsstelle bestimmt Ort und Zeit der Schlichtungsverhandlung. Die Parteien haben zu diesem Termin persönlich zu erscheinen. Bleiben sie ohne genügende Entschuldigung aus, setzt die Schiedsstelle durch Bescheid ein Ordnungsgeld bis zu 50 € fest. Vor der Schiedsstelle wird ausschließlich mündlich verhandelt. Die Parteien haben Gelegenheit, sich auszusprechen. Die Schiedspersonen nehmen sich Zeit und hören Ihnen genau zu; sie versuchen, die bestehenden Spannungen abzubauen.Kann eine Einigung herbeigeführt werden, wird ein Vergleich aufgesetzt, den beide Parteien unterschreiben. Dieses Verfahren nimmt deutlich weniger Zeit in Anspruch als die meisten Prozesse.
Die Gebühr für das Schlichtungsverfahren beträgt 15 €. Kommt ein Vergleich zustande, so beträgt die Gebühr 25 €. Unter Berücksichtigung der Verhältnisse des Kostenschuldners und des Umfangs und der Schwierigkeit des Falles kann die Gebühr auf höchstens 40 € erhöht werden. Außerdem werden ggf. noch Auslagen (z. B. Portokosten, Schreibauslagen) erhoben.
Die Schiedsperson und die stellvertretende Schiedsperson werden gemäß § 3 SchStG M-V von der Gemeindevertretung für die Dauer von 5 Jahren gewählt. Die gewählten Schiedspersonen bedürfen nachfolgend der Bestätigung durch den Direktor des Amtsgerichts Stralsund, welcher nach den Vorschriften des Schiedsstellengesetzes auch die Berufung und Verpflichtung vornimmt und die Aufsicht über die Schiedspersonen für ihre Tätigkeiten im Rechtspflegebereich ausübt.
Nähere Informationen über die Aufgaben der Schiedspersonen erhalten Sie auch im Internet auf den offiziellen Seiten des Bundes Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen unter www.schiedsamt.de oder in der Gemeindeverwaltung Binz.
Tel: 038393 – 37426
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Anita FietzZimmer 210E-Mail
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