Menübutton
Die Gemeinde Ostseebad Binz hat im Zeitraum von November 2020 bis November 2022 Fördermittel in Höhe von 4.682.072,55 € erhalten.
Die hier aufgeführten Maßnahmen beinhalten die zuwendungsrechtliche Bearbeitung, nicht die bauliche.
Bearbeitung durch die Gemeindeverwaltung:
Bearbeitung durch den Eigenbetrieb Binzer Bucht Tourismus:
Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED-Technik im Geltungsbereich des Bauplans Nr. 34
Bewilligungszeitraum:Beteiligte Partner:Förderkennzeichen:Projektträger:
01.05.2023 bis 30.04.2024IB Wuttig GmbHElektro und Kfz Gingst GmbH67K23796Z-U-G (Zukunft – Umwelt – Gesellschaft)www.klimaschutz.de/kommunalrichtlinie
Gewährung einer Zuwendung aus den Mitteln der Nationalen Klimaschutzinitiative des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) zur Förderung von Klimaschutzprojekten gemäß der Kommunalrichtlinie.
Nationale KlimaschutzinitiativeMit der Nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert die Bundesregierung seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Ihre Programmen und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzaktivitäten ab: Von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen. Diese Vielfalt ist Garant für gute Ideen. Die Nationale Klimaschutzinitiative träge zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei. Von ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen oder Bildungseinrichtungen.
Durch die Zuwendung wird eine investive Maßnahme zur Energieeinsparung umgesetzt. Das geförderte Vorhaben umfasst die Umrüstung von 29 Straßenlaternen auf LED-Technik im Quartier am Eichenweg und dienst dem Zweck, direkte und indirekte Einsparungen von Treibhausgasen durch eine verbesserte Energieeffizienz, mit Hilfe moderner LED-Technik, zu erzielen. Die neuen Beleuchtungsmittel sorgen zusätzlich für eine bessere Ausleuchtung der Straßenabschnitte und erhöhen somit das Sicherheitsgefühl der Einwohner sowie den Gesamteindruck des Wohngebietes in den Dunkelstunden.
Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED-Technik im Ortsteil ProraBewilligungszeitraum: bis 31.03.2022Aktenzeichen: KLK-19-0067Zuwendungsbetrag: EFRE-Mittel i.H.v. 29.163,84 € (entspricht einem Fördersatz i.H.v. 40 % der förderfähigen Kosten)
Gewährung einer Zuwendung mit Mitteln aus dem „Europäischen Fonds für regionale Entwicklung“ (EFRE) gemäß der Klimaschutzförderrichtlinie Kommunen.
Durch die Zuwendung wird eine investive Maßnahme zur Energieeinsparung und zur Verbesserung der Energieeffizienz, die über den gesetzlichen Standard hinausgeht, umgesetzt, die direkte oder indirekte Einsparung von Treibhausgasen bezweckt.
Das geförderte Vorhaben umfasst die Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED-Technik in der Gemeinde Ostseebad Binz, Ortsteil Prora. Die 137 Natriumdampf- Hochdrucklampen im Bestand werden mit LED-Leuchtmitteln und Überspannungsschutz ausgerüstet.
Anbindung von Gewerbebetrieben inkl. Geländeerschließung im Ortsteil Prora, Bereich Proraer Allee – Block IVBewilligungszeitraum: bis 31.12.2021Aktenzeichen: GRWI-18-0003 Zuwendungsbetrag: Bundes- und Landesmittel im Rahmen einer Anteilfinanzierung i.H.v. 90 % der förderfähigen Ausgaben, entspricht einer vorläufig genehmigten Zuwendung i.H.v. 2.928.694,19 €
Gewährung einer Zuwendung des Landes Mecklenburg-Vorpommern zur Förderung des Ausbaus der wirtschaftsnahen Infrastruktur aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ gemäß der Infrastrukturrichtlinie.
Durch die Zuwendung wird der Ausbau der wirtschaftsnahen Infrastruktur zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen sowie die Unterstützung der Entwicklung der regionalen Wirtschaft bezweckt. Das geförderte Vorhaben dient dem Zweck, Gewerbegebiete an das überregionale Verkehrsnetz anzubinden und so die Standortbedingungen für die Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft zu verbessern sowie die Voraussetzungen für die Ansiedlung von Gewerbebetrieben zu schaffen. Weiterhin dient es der nachhaltigen Verbesserung der touristischen Infrastruktur als Basis für das Wachstum des regionalen Tourismus.
Neubau einer Einfeld-Sporthalle im Ostseebad BinzBewilligungszeitraum Innenministerium: bis 30.03.2021Bewilligungszeitraum Landesförderinstitut MV (LFI): bis 31.12.2021Aktenzeichen: k-l-0001/17 sowie 91/17 Zuwendungsbetrag: Landesmittel MV i.V.m. ELER-Mittel i.H.v. 300.000,00 € abzüglich der nationalen Kofinanzierung i.H.v. 75.000,00 € (entspricht 25 % des Zuwendungsbetrages), die von der Gemeinde Ostseebad Binz getragen werden und Sonderbedarfszuweisung i.H.v. 743.708,94 €
Für das Vorhaben wurde zum einen vom Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern eine Sonderbedarfszuweisung bewilligt. Zudem wurde eine Zuwendung des Landes Mecklenburg-Vorpommern zur Förderung des Sportstättenbaus im Förderbereich I in Verbindung mit Mitteln aus dem „Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums“ (ELER) gemäß der Richtlinie zur Förderung des Sportstättenbaus (Sportstättenbaurichtlinie – SportstRL M-V) gewährt.
Durch die Zuwendung wird die Förderung der Modernisierung und Instandsetzung sowie Neubau, Erweiterung und Umbau von kommunalen und vereinseigenen Sportstätten sowie deren Ausstattung mit Sportgeräten bezweckt.
Das geförderte Vorhaben umfasst den Neubau einer Einfeld-Sporthalle im Ostseebad Binz, welche sich an die Außenanlagen der Bestandsschule anbindet und mit dem Altbau eine funktionale Einheit bildet, jedoch selbstständig außerhalb des Schulbetriebes funktioniert.
Grundhafter Ausbau der Zinglingstraße Bewilligungszeitraum: bis 31.12.2024Aktenzeichen: LEFD-I-0029/16 Zuwendungsbetrag: ELER-Mittel i.H.v. 1.237.650,00 € abzüglich der nationalen Kofinanzierung i.H.v. 309.237,50 € (entspricht 25 % des Zuwendungsbetrages), die von der Gemeinde Ostseebad Binz getragen werden
Gewährung einer Zuwendung des Landes Mecklenburg-Vorpommern zur Förderung der nachhaltigen ländlichen Entwicklung, Wiedernutzbarmachung devastierter Flächen und Rekultivierung von Deponien mit Mitteln des „Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums“ (ELER) gemäß der LEFD-Richtlinie Mecklenburg-Vorpommern.
Durch die Zuwendung wird die Förderung der nachhaltigen Siedlungsentwicklung in kleinstädtisch geprägten ländlichen Gemeinden zur Schaffung eines attraktiven Lebensraums für die dort lebende Bevölkerung bezweckt. Das geförderte Vorhaben umfasst den Grundhaften Ausbau der Zinglingstraße in 18609 Ostseebad Binz.
Neubau von drei Strandtoiletten mit Rettungsturm im Ortsteil ProraBewilligungszeitraum: bis 31.03.2021Aktenzeichen: GRWI-16-0065 Zuwendungsbetrag: GRWI-Mittel i.V.m. EFRE-Mittel i.H.v. 3.169.432,17 € (entspricht einem Fördersatz i.H.v. 90 % der förderfähigen Kosten)
Gewährung einer Zuwendung des Landes Mecklenburg-Vorpommern zur Förderung des Ausbaus der wirtschaftsnahen Infrastruktur aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ in Verbindung mit Mitteln aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) gemäß der Infrastrukturrichtlinie.
Durch die Zuwendung wird der Ausbau der wirtschaftsnahen Infrastruktur zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen sowie die Unterstützung der Entwicklung der regionalen Wirtschaft bezweckt. Das geförderte Vorhaben dient dem Zweck, die touristische Infrastruktur als Basis für das Wachstum des regionalen Tourismus nachhaltig zu verbessern.
Der Eigenbetrieb Kurverwaltung der Gemeinde Ostseebad Binz hat an den Strandabgängen 57, 58 und 61 Strandtoiletten mit Rettungsturm erbaut. Weiterhin wurden für den Ortsteil Prora zwei mobile Rettungstürme an den Strandabgängen 55 und 56a erworben.
Strandverbesserung und Erneuerung Kurplatz in der Gemeinde BinzBewilligungszeitraum: bis 31.03.2019Aktenzeichen: GRWI-17-0028 Zuwendungsbetrag: GRWI-Mittel i.V.m. EFRE-Mittel i.H.v. 1.389.876,94 € (entspricht einem Fördersatz i.H.v. 90 % der förderfähigen Kosten)
Das geförderte Vorhaben umfasst Sofortmaßnahmen insbesondere die Beräumung als auch die zwei Teilmaßnahmen Strandverbesserung sowie Erneuerung Kurplatz.
Sven EinickeZimmer 105Tel. +49 (0) 38393 / 374-51E-Mail
Hochscrollen