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Die hier aufgeführten Maßnahmen beinhalten die zuwendungsrechtliche Bearbeitung, nicht die bauliche.
Bearbeitung durch die Gemeinde:
Bearbeitung durch die Kurverwaltung:
Anbindung von Gewerbebetrieben inkl. Geländeerschließung im Ortsteil Prora, Bereich Proraer Allee – Block IVBewilligungszeitraum: bis 31.03.2021Zuwendungsbetrag: Bundes- und Landesmittel im Rahmen einer Anteilfinanzierung i.H.v. 90% der förderfähigen Ausgaben, entspricht einer vorläufig genehmigten Zuwendung i.H.v. 2.928.694,19 €
Gewährung einer Zuwendung des Landes Mecklenburg-Vorpommern zur Förderung des Ausbaus der wirtschaftsnahen Infrastruktur aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe “Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur” gemäß der Infrastrukturrichtlinie.
Durch die Zuwendung wird der Ausbau der wirtschaftsnahen Infrastruktur zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen sowie die Unterstützung der Entwicklung der regionalen Wirtschaft bezweckt. Das geförderte Vorhaben dient dem Zweck, Gewerbegebiete an das überregionale Verkehrsnetz anzubinden und so die Standortbedingungen für die Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft zu verbessern sowie die Voraussetzungen für die Ansiedlung von Gewerbebetrieben zu schaffen. Weiterhin dient es der nachhaltigen Verbesserung der touristischen Infrastruktur als Basis für das Wachstum des regionalen Toursimus.
Neubau einer Einfeld-Sporthalle im Ostseebad BinzBewilligungszeitraum: bis 31.12.2020Zuwendungsbetrag: Landesmittel MV i.V.m. ELER-Mittel i.H.v. 300.000,00 € abzüglich der nationalen Kofinanzierung i.H.v. 75.000,00 € (entspricht 25% des Zuwendungsbetrages), die von der Gemeinde Ostseebad Binz getragen werden und Sonderbedarfszuweisung i.H.v. 743.708,94 €
Für das Vorhaben wurde zum einen vom Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern eine Sonderbedarfszuweisung bewilligt. Zudem wurde eine Zuwendung des Landes Mecklenburg-Vorpommern zur Förderung des Sportstättenbaus im Förderbereich I in Verbindung mit Mitteln aus dem „Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums“ (ELER) gemäß der Richtlinie zur Förderung des Sportstättenbaus (Sportstättenbaurichtlinie – SportstRL M-V) gewährt.
Durch die Zuwendung wird die Förderung der Modernisierung und Instandsetzung sowie Neubau, Erweiterung und Umbau von kommunalen und vereinseigenen Sportstätten sowie deren Ausstattung mit Sportgeräten bezweckt.
Das geförderte Vorhaben umfasst den Neubau einer Einfeld-Sporthalle im Ostseebad Binz, welche sich an die Außenanlagen der Bestandsschule anbindet und mit dem Altbau eine funktionale Einheit bildet, jedoch selbstständig außerhalb des Schulbetriebes funktioniert.
Grundhafter Ausbau der Zinglingstraße Bewilligungszeitraum: bis 31.12.2020Zuwendungsbetrag: ELER-Mittel i.H.v. 1.237.650,00 € abzüglich der nationalen Kofinanzierung i.H.v. 309.237,50 € (entspricht 25% des Zuwendungsbetrages), die von der Gemeinde Ostseebad Binz getragen werden
Gewährung einer Zuwendung des Landes Mecklenburg-Vorpommern zur Förderung der nachhaltigen ländlichen Entwicklung, Wiedernutzbarmachung devastierter Flächen und Rekultivierung von Deponien mit Mitteln des „Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums“ (ELER) gemäß der LEFD-Richtlinie Mecklenburg-Vorpommern.
Durch die Zuwendung wird die Förderung der nachhaltigen Siedlungsentwicklung in kleinstädtisch geprägten ländlichen Gemeinden zur Schaffung eines attraktiven Lebensraums für die dort lebende Bevölkerung bezweckt. Das geförderte Vorhaben umfasst den Grundhaften Ausbau der Zinglingstraße in 18609 Ostseebad Binz.
Neubau von drei Strandtoiletten mit Rettungsturm im Ortsteil ProraBewilligungszeitraum: bis 31.03.2021Zuwendungsbetrag: GRWI-Mittel i.V.m. EFRE-Mittel i.H.v. 3.737.526,19 € (entspricht einem Fördersatz i.H.v. 90 % der förderfähigen Kosten)
Gewährung einer Zuwendung des Landes Mecklenburg-Vorpommern zur Förderung des Ausbaus der wirtschaftsnahen Infrastruktur aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ in Verbindung mit Mitteln aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) gemäß der Infrastrukturrichtlinie.
Durch die Zuwendung wird der Ausbau der wirtschaftsnahen Infrastruktur zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen sowie die Unterstützung der Entwicklung der regionalen Wirtschaft bezweckt. Das geförderte Vorhaben dient dem Zweck, die touristische Infrastruktur als Basis für das Wachstum des regionalen Tourismus nachhaltig zu verbessern.
Der Eigenbetrieb Kurverwaltung der Gemeinde Ostseebad Binz hat an den Strandabgängen 71, 72 und 76 Strandtoiletten mit Rettungsturm erbaut. Weiterhin wurden für den Ortsteil Prora zwei mobile Rettungstürme an den Strandabgängen 64 und 67 mobile Rettungstürme erworben.
Lisa WernerZimmer 107Tel. +49 (0) 38393 / 374-51E-Mail
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