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Eine Erlaubnis zum Betreiben einer Gaststätte im Sinne des § 2 GastG (Gaststättengesetz) benötigt, wer alkoholische Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht. Der Betrieb muss jedermann oder bestimmten Personenkreisen zugänglich sein. Bei Personengesellschaften (z.B. GbR oder OHG) muss jeder Gesellschafter eine Erlaubnis beantragen.
Der Erlaubnis bedarf nicht, wer alkoholfreie Getränke, unentgeltliche Kostproben, zubereitete Speisen oder in Verbindung mit einem Beherbergungsbetrieb Getränke und zubereitete Speisen an Hausgäste verabreicht.
Gebühr
Bearbeitungszeit
Der Antrag ist rechtzeitig bei der Gemeinde zu stellen. Die Bearbeitungsdauer beträgt ca. 1 – 3 Monate nach Abgabe aller Unterlagen.
Erforderliche Unterlagen
Zum Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 2 Abs. 1 GastG sind nachstehend genannte Unterlagen einzureichen:
Zusätzliche Hinweise
Hinweis über die nach abschließender Bearbeitung und Entscheidung über den Antrag (Genehmigung oder Ablehnung) ergehende Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Bürgermeister der Gemeinde Ostseebad Binz, Jasmunder Str. 11, 18609 Ostseebad Binz, einzulegen.
Rechtsgrundlagen
Michael HansenZimmer 101Tel. +49 (0) 38393 / 374-37E-Mail
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