Das Logo des Fachbereichs Planen und Bauen invers

Ladenöffnungszeiten, Märkte und Gaststätten
Gaststättenerlaubnis

Eine Erlaubnis zum Betreiben einer Gaststätte im Sinne des § 2 GastG (Gaststättengesetz) benötigt, wer alkoholische Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht. Der Betrieb muss jedermann oder bestimmten Personenkreisen zugänglich sein.

Bei Personengesellschaften (z.B. GbR oder OHG) muss jeder Gesellschafter eine Erlaubnis beantragen.

Der Erlaubnis bedarf nicht, wer alkoholfreie Getränke, unentgeltliche Kostproben, zubereitete Speisen oder in Verbindung mit einem Beherbergungsbetrieb Getränke und zubereitete Speisen an Hausgäste verabreicht.

Gebühr

  • Die Höhe der Gebühr richtet sich nach Art und Umfang der beantragten Erlaubnis. (Tarifstelle: 200 Betrag: 51,00 – 928,00 €)
  •  Als Grundlage dient dabei die Gewerbekostenverordnung (GewKostVO M-V).

Bearbeitungszeit

Der Antrag ist rechtzeitig bei der Gemeinde zu stellen. Die Bearbeitungsdauer beträgt ca. 1 – 3 Monate nach Abgabe aller Unterlagen.

Erforderliche Unterlagen

Zum Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 2 Abs. 1 GastG sind nachstehend genannte Unterlagen einzureichen:

  • Antrag (siehe Antragsformular)
  • Polizeiliches Führungszeugnis (zu beantragen beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes, zur Vorlage bei einer Behörde)
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister (GZR) zur Person (zu beantragen beim Einwohnermeldeamt oder Gewerbeamt des Wohnsitzes, zur Vorlage bei einer Behörde bei Gesellschaften für alle Geschäftsführer und für die Gesellschaft selbst zu beantragen beim Betriebssitz der GmbH)
  • Bescheinigung in Steuersachen vom zuständigen Finanzamt der letzten Veranlagung bei Gesellschaften für alle Geschäftsführer und für die GmbH
  • Schulungsnachweis der IHK gemäß § 4 Abs. 1 Punkt 4 GastG (Bei mehreren Geschäftsführern für jede Person, IHK Stralsund, Tel.: 0381 338-810)
  • Pachtvertrag, Mietvertrag, Nutzungsvertrag bzw. Eigentumsnachweis (für die Verfügbarkeit der Räumlichkeiten)
  • Grundrisszeichnung mit allen Nebenräumen und mit baurechtlichem Genehmigungsvermerk (grüner Stempel der Baubehörde der Landkreisverwaltung Vorpommern-Rügen)
  • Lageplan oder Flurkarte
  • Stellungnahme des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes der Landkreisverwaltung Vorpommern – Rügen zum Antrag, Ansprechpartner Frau Kruse, Tel. 03831 357 – 2481
  • Stellungnahme des Landesamtes für Gesundheit und Soziales M-V, Abt. Arb.-schutz u. techn. Sicherheit, Gewerbeaufsicht, zum Antrag Ansprechpartner Frau Medenwald, Tel. 03831 2697 – 59875
  • Baugenehmigung, Nutzungsfreigabe, Umnutzung, Aufstellgenehmigung der Baubehörde der Landkreisverwaltung Vorpommern – Rügen zum Nachweis der Geeignetheit der in Betrieb zu nehmenden Räume, auch hinsichtlich der örtlichen Lage, gemäß § 4 Abs. 1 Punkt 2 und 3 GastG, Ansprechpartner Herr Haase, Tel. 03831 357 – 3013
  • Stellungnahme der Gemeindeverwaltung Ostseebad Binz betr. Parkplätze
  • unbefristete Aufenthalts- I Arbeitserlaubnis (für Ausländer aus Nicht-EU-Staaten)

Zusätzliche Hinweise

Hinweis über die nach abschließender Bearbeitung und Entscheidung über den Antrag (Genehmigung oder Ablehnung) ergehende Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden.

Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Bürgermeister der Gemeinde Ostseebad Binz, Jasmunder Str. 11, 18609 Ostseebad Binz, einzulegen.

Rechtsgrundlagen

Wegweiser

Das Logo des Fachbereichs Planen und Bauen

Planen und Bauen
Gewerbeamt

Jasmunder Straße 11
18609 Ostseebad Binz

Sachbearbeiter

Michael Hansen
Zimmer 101
Tel. +49 (0) 38393 / 374-37
E-Mail

Dienstag:
09:00 – 12:00 & 13:00 – 17:00
Donnerstag:
09:00 – 12:00 & 13:00 – 16:00
sowie nach vorheriger Vereinbarung