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Lebenssituationen
Hundesteuer-Anmeldung

Sind Sie Halter_in eines über vier Monate alten Hundes, müssen Sie diesen bei unserer Gemeinde anmelden und für den Hund Hundesteuer zahlen.

Steuer

Die Steuer beträgt im Kalenderjahr:

  • für den 1. Hund  50,00 EUR
  • für den 2. Hund  70,00 EUR
  • für den 3. und jeden weiteren Hund  95,00 EUR
  • für den ersten und weiteren sogenannten gefährlichen Hund  700,00 EUR

Bearbeitungszeit

Die Bearbeitungszeit richtet sich u.a. auch nach dem Prüfungsumfang zur Anmeldung.

Erforderliche Unterlagen

  • schriftlicher Antrag (siehe Antragsformular)
  • Zustimmung des Straßeneigentümers (Straßenbaulastträgers) soweit abweichend von der Genehmigungsbehörde

Zusätzliche Hinweise

  • Jeder Hundehalter_in erhält nach der Anmeldung eines Hundes einen Steuerbescheid und eine Hundesteuermarke, welche bei der Abmeldung des Hundes wieder abgegeben werden muss.
  • Die Kennzeichnung der gefährlichen Hunde erfolgt über eine grüne Steuermarke. Bei Festsetzung der Zwingersteuer und im Fall des § 7 Abs. 2 Satz 1, unserer gemeindlichen Hundesteuersatzung, erhält der Hundehalter zwei Steuermarken.
  • Bei einem Wohnortwechsel oder wenn der Hund veräußert, verschenkt wird oder verstirbt, muss der gemäß § 11 abs. 3 der Hundesteuersatzung abgemeldet werden.  

Rechtsgrundlagen

Wegweiser

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Finanzen
Steuern I

Jasmunder Straße 11
18609 Ostseebad Binz

Sachbearbeiterin

Anja Rausch
Zimmer 205
Tel. +49 (0) 38393 / 374-47
E-Mail

Offizielle Sprechzeiten

Dienstag:
09:00 – 12:00 & 13:00 – 17:00
Donnerstag:
09:00 – 12:00 & 13:00 – 16:00
sowie nach vorheriger Vereinbarung