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Sind Sie Halter_in eines über vier Monate alten Hundes, müssen Sie diesen bei unserer Gemeinde anmelden und für den Hund Hundesteuer zahlen.
Die Steuer beträgt im Kalenderjahr:
Die Bearbeitungszeit richtet sich u.a. auch nach dem Prüfungsumfang zur Anmeldung.
Anja RauschZimmer 205Tel. +49 (0) 38393 / 374-47E-Mail
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