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Wer eine Veranstaltung den folgenden Tatbeständen der GewO (Gewerbeordnung) durchführen will, benötigt eine Erlaubnis/Festsetzuung nach § 69 GewO:
Gebühr
Bearbeitungszeit
Der Antrag ist rechtzeitig bei der Gemeinde zu stellen. Die Bearbeitungsdauer beträgt ca. 1 – 3 Monate nach Abgabe aller Unterlagen.
Erforderliche Unterlagen
Zum Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis/Festsetzung nach § 69 GewO sind nachstehend genannte Unterlagen einzureichen:
Zusätzliche Hinweise
Hinweis über die nach abschließender Bearbeitung und Entscheidung über den Antrag (Genehmigung oder Ablehnung) ergehende Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Bürgermeister der Gemeinde Ostseebad Binz, Jasmunder Str. 11, 18609 Ostseebad Binz, einzulegen.
Rechtsgrundlagen
Michael HansenZimmer 109Tel. +49 (0) 38393 / 374-37E-Mail
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