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Kurabgabe

Das Ostseebad Binz ist ganzjährig tageskurabgabepflichtig. Die Regelungen zur Kurabgabe sind in der Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Gemeinde Ostseebad Binz, Stand 16.12.2021, festgeschrieben.

Gemäß § 2, § 3 und § 8 Abs. 1 werden im Gebiet der Gemeinde Ostseebad Binz 2,80 € pro Tag und Person erhoben. Dabei werden der An- und Abreisetag als ein Aufenthaltstag berechnet.

Die Jahreskurabgabe beträgt pro Person je Kalenderjahr 84,00 €. Der Bemessung der Jahreskurabgabe liegen 30 Aufenthaltstage zugrunde.

Abgabenbefreiung

Folgende Personenkreise sind von der Erhebung befreit:

1. Einwohnern der Gemeinde Ostseebad Binz;

2. Personen mit einem Behinderungsgrad von 100 gegen Vorlage des Ausweises;

3. Kinder bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres (3. Geburtstag – 1 Tag);

4. Halter und Besitzer von Assistenzhunden, das heißt Blindenführhunde, medizinische Signalhunde, Behindertenbegleithunde, für die Zahlung der Abgabe für die vorgenannten Hunde, wenn im Ausweis eines schwerbehinderten Menschen, der ein Hund mitführt, die Berechtigung zur Mitnahme eines Assistenzhundes nachgewiesen ist;

5. Personen, die in der Gemeinde Ostseebad Binz in einem Ausbildungs-, Arbeits- oder Dienstverhältnis stehen oder einen vom Gewerbeamt genehmigten Gewerbe nachgehen. Gleiches gilt für Personen, die sich vorübergehend in der Gemeinde Ostseebad Binz in Ausübung ihres Berufes aufhalten (zum Beispiel Dienstreisen), soweit der Aufenthalt ganz oder zumindest weit überwiegend aus beruflichen Gründen erfolgt.

Die Nachweise sind gegenüber der Kurverwaltung zu erbringen. Eine Kur-/Gästekarte wird hier nicht ausgestellt.

Hunde

Für mitgebrachte Hunde ist unabhängig von der Reisezeit ganzjährig eine Aufenthaltsabgabe in Höhe von 2,00 € pro Tag zu entrichten.

Die Jahresaufenthaltsabgabe bemisst sich nach 30 Aufenthaltstagen und beträgt 60,00 €.

Kontrollgebühr

Abgabenpflichtige, die bei der Nutzung der zu Kur- und Erholungszwecken bereitgestellten öffentlichen Einrichtungen oder allgemein zugänglicher Veranstaltungen im Abgabengebiet von den Kontrolleurinnen oder Kontrolleuren der Gemeinde Ostseebad Binz ohne gültige Tagesgästekarte (Tageskurkarte) angetroffen werden, zahlen neben der nachzuentrichtenden Kurabgabe eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 7,00 €.

Rechtsgrundlagen

Wegweiser

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Eigenbetrieb
Binzer Bucht Tourismus

Im Haus des Gastes
Heinrich-Heine-­Straße 7
18609 Ostseebad Binz

Tel: +49 (0) 38393 - 148148
Fax: +49 (0) 38393 - 148299
E-Mail

Tourismusdirektor

Kai Gardeja
E-Mail

Büroleitung

Ralf Müller
Tel. +49 038393148 200
E-Mail

nach vorheriger Vereinbarung