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Binzer Bucht Tourismus
Binzer Bucht Card Kurabgabe

Das Ostseebad Binz ist ganzjährig tageskurabgabepflichtig. Die Regelungen zur Kurabgabe sind in der Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Gemeinde Ostseebad Binz, Stand 07.12.2023, festgeschrieben.

Gemäß § 2, § 3 und § 8 Abs. 1 werden im Gebiet der Gemeinde Ostseebad Binz 3,40 € pro Tag und Person erhoben. Dabei werden der An- und Abreisetag als je ein Aufenthaltstag berechnet.

Die Jahreskurabgabe beträgt pro Person je Kalenderjahr 102,00 €. Der Bemessung der Jahreskurabgabe liegen 30 Aufenthaltstage zugrunde.

Abgabenbefreiung

Folgende Personenkreise sind von der Erhebung befreit:

1. Einwohner der Gemeinde Ostseebad Binz;

2. Personen mit einem Behinderungsgrad von 100 gegen Vorlage des Ausweises;

3. Kinder bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres (3. Geburtstag – 1 Tag);

4. Halter und Besitzer von Assistenzhunden, das heißt Blindenführhunde, medizinische Signalhunde, Behindertenbegleithunde, für die Zahlung der Abgabe für die vorgenannten Hunde, wenn im Ausweis eines schwerbehinderten Menschen, der ein Hund mitführt, die Berechtigung zur Mitnahme eines Assistenzhundes nachgewiesen ist;

Die Nachweise sind gegenüber dem Beherberger zu erbringen.

Hunde

Für mitgebrachte Hunde ist unabhängig von der Reisezeit ganzjährig eine Aufenthaltsabgabe in Höhe von 2,00 € pro Tag zu entrichten.

Die Jahresaufenthaltsabgabe bemisst sich nach 30 Aufenthaltstagen und beträgt 60,00 €.

Wegweiser

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Eigenbetrieb
Binzer Bucht Tourismus

Im Haus des Gastes
Heinrich-Heine-­Straße 7
18609 Ostseebad Binz

Tel: +49 (0) 38393 - 148148
Fax: +49 (0) 38393 - 148299
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Tourismusdirektor

Kai Gardeja
E-Mail

Leitung Unternehmensorganisation

Ralf Müller
Tel. +49 (0)38393148 200
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